T-Mobile Austria startet HSDPA-Rollout

Der "UMTS-Turbo" für Daten-Downloads HSDPA ist in Wien bereits in einigen Bezirken verfügbar; die österreichische Telekom-Tochter plant auch die Beschleunigung der Uploads mit HSUPA.

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T-Mobile hat in Österreich mit der Aufrüstung des UMTS-Netzes mit der Beschleunigungstechnik für Datenübertragungen HSDPA (High Speed Downlink Packet Access) begonnen. In Wien sind der 3. Bezirk und einige angrenzende Gebiete sowie Teile des 22. Bezirks bereits online. Einige Testkunden können die höheren Download-Geschwindigkeiten bereits nutzen, größter Tester ist die Uniqa Versicherung. Ab November wird T-Mobile Datenkarten für Laptops verkaufen (ab 49 Euro bei Vertragsabschluss), die rund um die CeBIT im März automatisch auf HSDPA umgestellt werden. Dann können auch normale T-Mobile-Kunden Daten mit bis zu 1,8 MBit/s downloaden.

Zudem werden die Delay-Zeiten durch HSDPA deutlich reduziert. Pings von www.heise.de im Wiener HSDPA-Netz im Rahmen einer Präsentation am Freitagvormittag ergaben eine Signallaufzeit von gut 100 ms mit HSDPA gegenüber etwa 225 ms mit UMTS und über 1000 ms mit GPRS. Die Upload-Geschwindigkeit im UMTS-Netz von T-Mobile soll bis März von derzeit 64 auf 128 kBit/s verdoppelt werden, in der Folge werden 384 kBit/s angepeilt. Weitere Temposteigerungen soll HSUPA (High Speed Uplink Packet Access) ab 2007 ermöglichen. Dann soll auch HSDPA auf bis zu 3,6 MBit/s beschleunigt werden. Im GPRS-Netz hat T-Mobile Austria die Bandbreiten bereits jetzt vergrößert, die schnelleren Coding Schemes 3 und 4 sind nun bundesweit verfügbar. Dies ermöglicht bei acht gebündelten Kanälen theoretisch bis zu 171,2 kBit/s.

Derzeit versorgt der Netzbetreiber alle österreichischen Orte mit mehr als 4000 Einwohnern mit UMTS. Der Ausbau soll zwar weitergehen, im flächenmäßig größten Bundesland Niederösterreich steht dahinter jedoch ein Fragezeichen. Die vom Landtag beschlossene Sendeanlagenabgabe macht die Versorgung kleiner Orte unwirtschaftlich. Der reine UMTS-Netzbetreiber 3 hat beim österreichischen Verfassungsgerichtshof (VfGH) bereits einen Individualantrag eingebracht, der die Aufhebung des niederösterreichischen Landesgesetzes wegen Verfassungswidrigkeit bezweckt. Der VfGH könnte den Antrag jedoch aus formalen Gründen zurückweisen, etwa weil das Landesgesetz erst am 1. Januar 2006 in Kraft tritt. In diesem Fall müsste 3 den Antrag nach dem Jahreswechsel erneut stellen.

Die technischen Grundlagen von HSDPA und anderer schneller FunkĂĽbertragungsverfahren beschreibt der Artikel Generationenvertrag auf heise mobil. (Daniel AJ Sokolov) / (jk)