Allofmp3 im Visier russischer Ermittlungsbehörden

Innerhalb der nächsten vier Wochen entscheidet die zuständige Staatsanwaltschaft, ob und wie gegen das beliebte MP3-Download-Angebot vorgegangen wird.

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Von
  • Sven Hansen

Die Spezialabteilung "Computerkriminalität" der Moskauer Polizei hat am 8. Februar die Ergebnisse ihrer Ermittlungen gegen den MP3-Download-Dienst Allofmp3 der zuständigen Staatsanwaltschaft übergeben. Dies berichtet der internationale Arm der IFPI in London. Am gleichen Tag wurde dem Staatsanwalt auch eine offizielle Beschwerde der IFPI übermittelt. Demnach vertreibt Allofmp3 MP3-Dateien, ohne die dafür notwendigen Rechte mit den Inhabern geklärt zu haben. Die Staatsanwaltschaft muss nun im Laufe der nächsten vier Wochen entscheiden, wie in Sachen AllofMP3 weiter vorzugehen ist.

AllofMP3 vertreibt seit mehreren Jahren ungeschützte MP3-Dateien und bietet der internationalen Kundschaft als einziger kommerzieller Anbieter freie Wahl von Wunschbitrate und Codec. Nach einer von c't eingeholten Expertenmeinung haben die Betreiber jedoch kein Recht, das Repertoire in Deutschland anzubieten. Im Heimatland beruft sich der Dienst auf Abkommen mit den dortigen Verwertungsgesellschaften. Igor Pozhitkov, IFPI-Vertreter in Moskau, bestreitet dies: "Wir haben schon immer gesagt, dass Allofmp3.com nicht die nötigen Rechte hat, um das Repertoire unserer Mitglieder in Russland oder irgend einem anderen Ort zu vertreiben."

Siehe dazu in der aktuellen c't das Schwerpunktthema Download statt Un-CDs mit dem Test von 14 Online-Anbietern und einem Artikel über die rechtliche Bewertung der Portale:

Dieser Beitrag enthielt im Original einen Link auf die russische Musik-Downloadplattform AllofMP3. Die Musikindustrie hatte gegen AllofMP3 eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht München I erwirkt, im dem AllofMP3 untersagt wird, nach deutschem Urheberrecht geschützte Aufnahmen im Web zum Download bereitzustellen. Aufgrund der Entscheidung des OLG München in dem Verfahren der Musikindustrie gegen Heise sieht der Verlag derzeit juristisch keine Möglichkeit, den Link weiter anzubieten. Der Heise Zeitschriften Verlag bedauert diese erhebliche Einschränkung der Pressefreiheit. (sha)