Bundesrat nickt Lauschverordnung unverändert ab

Die Länderkammer hat die umstrittene Novelle der Telekommunikations-Überwachungsverordnung durchgewunken, eine zunächst vorgesehene Entlastung für kleinere Provider ist vom Tisch.

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Die Länderkammer hat die heftig umstrittene Novelle der Telekommunikations-Überwachungsverordnung (TKÜV) in ihrer Plenarsitzung am heutigen Freitag ohne Änderungen am Entwurf der Bundesregierung durchgewunken. Eine vom federführenden Wirtschaftsausschuss des Bundesrates vorgeschlagene Entlastung kleinerer Provider fand keine Mehrheit und ist damit vom Tisch. Die Länderfürsten konnten sich allein zur Annahme einer Entschließung durchringen. Darin wird die Regierung aufgefordert, "unverzüglich eine Verordnung zur angemessenen Entschädigung von Telekommunikationsnetz-Betreibern für die erbrachten Leistungen laufender Telekommunikations-Überwachungen" gemäß der Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorzulegen. Eine schnelle Festlegung verbindlicher und transparenter Regelungen hierzu sei im Interesse sowohl der Wirtschaft als auch der Sicherheitsbehörden.

Selbst wenn die neue Bundesregierung der Empfehlung nachkommt und die bereits vorhandene Vorlage für eine angemessene Abfindung aufgreift, würden damit jedoch nur laufende Kosten für durchgeführte Abhörmaßnahmen vergütet. Die hohen Anschaffungspreise etwa für die Ausrüstung zur E-Mail-Überwachung müssen die Telekommunikationsanbieter weiter aus eigener Tasche bezahlen, obwohl die teuren Gerätschaften bislang nur wenig von den Strafverfolgern genutzt werden. Branchenverbände wie der eco oder der Bitkom beklagen seit langem, dass ihre Mitgliedsunternehmen mit einer sehr kostspieligen Überwachungsinfrastruktur in Vorleistung treten müssen, während auf der Seite der zum Abhören berechtigten Behörden die technische Ausrüstung mangelhaft und eine angemessene Datenverarbeitung kaum möglich sei.

Der Wirtschaftsausschuss hatte daher dafür plädiert, eine größere Anzahl mittelständischer Provider von der Verpflichtung auszunehmen, die Abhörboxen permanent vorzuhalten. Bisher kommen nur Betreiber öffentlicher Telekommunikationsanlagen in diesen Genuss, wenn sie weniger als 1000 Teilnehmer oder Nutzungsberechtigte haben. Die Wirtschaftspolitiker wollten diesen Grenzwert auf 20.000 anheben. Zur Begründung hieß es, dass damit Anbieter aus der Vorhalteverpflichtung für technische Überwachungsvorrichtungen heraus gefallen wären, "die auf der Grundlage der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre seltener als einmal in drei Jahren eine Anordnung zur Umsetzung einer Überwachungsmaßnahme umzusetzen" gehabt hätten. Diesem Ansinnen erteilten die Ministerpräsidenten jedoch mit breiter Mehrheit eine Absage, da sie die Kriminalitäts- und Terrorbekämpfung in Gefahr sahen. Vielen Landespolitikern erschien selbst die 1000er-Grenze als zu hoch angesetzt, an der aber momentan nicht gedreht wird.

Kern der Änderungen der neuen TKÜV ist die Einbeziehung der Abhörregeln aus den Sicherheitsgesetzen der Länder sowie die Ausdehnung der so genannten Auslandskopf-Überwachung auf alle Betreiber mit internationalen Netzknotenpunkten. An diesen soll künftig die Kommunikation von Nutzern überwacht werden, von denen lediglich ein bestimmter ausländischer Anschluss bekannt ist. Verfassungsrechtlichen Bedenken der Wirtschaft zu dieser angeblich technisch noch im Inland stattfindenden Bespitzelung von Nutzern im Ausland wollten sich weder Bundesrat noch die Bundesregierung anschließen. Mobilfunkbetreiber müssen zudem künftig Angaben zum Standort des Handys "mit der größtmöglichen Genauigkeit" machen, "die in dem das Mobilfunkgerät versorgenden Netz für diesen Standort üblicherweise zur Verfügung steht". Weitere Streitpunkte wie die Frage, ob eine Handy-Gerätenummer zum Einleiten einer Abhörmaßnahme ausreicht, sollen erst im Rahmen der nun ebenfalls zu überarbeitenden Technischen Richtlinie zur Umsetzung der TKÜV durch die Bundesnetzagentur geklärt werden. (Stefan Krempl) / (jk)