Drucker bleiben vorerst von Urheberrechtsabgabe befreit [Update]

Die Geräteindustrie hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einen juristischen Zwischensieg im Streit mit der VG Wort erzielt, da nach Ansicht der Richter für Computerdrucker keine Kopiervergütung fällig ist.

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Die Geräteindustrie hat vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf einen juristischen Zwischensieg im lang anhaltenden Streit mit der VG Wort um die Zahlung von Urheberechtsabgaben erzielt. Die Richter entschieden am gestrigen Dienstag, dass für Computerdrucker weiterhin keine Pauschalvergütung für damit erstellte Privatkopien urheberrechtlich geschützter Werke fällig ist. Sie wiesen damit eine Klage der in München angesiedelten Verwertungsgesellschaft gegen Canon, Epson, Kyocera und Xerox ab. Diese hätten sonst über 400 Millionen Euro zahlen müssen, schätzt der Anwalt Markus Wirtz von der Kanzlei Taylor Wessing in Düsseldorf, der die Hersteller und Importeure vertritt.

Die VG Wort hatte argumentiert, dass mit Druckern geschützte Werke vervielfältigt werden können. Die Verwertungsgesellschaft hatte rückwirkend von 2001 an eine Urheberabgabe zwischen zehn und 300 Euro für Drucker je nach Geschwindigkeit und Farbfähigkeit verlangt. Die Richter folgten aber offensichtlich der Auffassung der Konzerne, dass die Computerperipherie-Geräte nicht im nennenswerten Umfang zur Vervielfältigung, sondern vielmehr für die reine Ausgabe von am Rechner erstellten Werken genutzt werden. "Erstmals hat ein deutsches Gericht die grundsätzliche Forderung von Urheberrechtsabgaben abgelehnt", freut sich Wirtz über die möglicherweise Bahn brechende Wirkung der Düsseldorfer Entscheidung.

Zu einer gänzlich anderen Auffassung kam Mitte 2005 allerdings das Oberlandesgericht Stuttgart, dass eine entsprechende Entscheidung einer untergeordneten Instanz bestätigte und Drucker zum Leidwesen des Branchenverbands Bitkom für abgabepflichtig erklärte. Ein Ende der Auseinandersetzung ist somit nicht abzusehen, da bereits in diesem Fall eine Revision vor dem Bundesgerichtshof anhängig ist.

Die Augen beider Parteien richten sich mit dem neuen, noch nicht vorliegenden Schiedsspruch auch wieder verstärkt auf den Gesetzgeber. Die Bundesregierung hat in ihrem Entwurf zur zweiten Stufe der Urheberrechtsreform eine Neuausrichtung der Kopiervergütung vorgeschlagen. Erfasst werden sollen demnach nur noch Geräte, die in "nennenswertem Umfang" für private Vervielfältigungen genutzt werden. Ob Drucker unter diese Regelung fallen, müsste zunächst in aufwendigen Marktuntersuchungen geklärt werden. Zudem ist eine Kappung der Vergütungshöhe bei fünf Prozent des Gerätepreises vorgesehen.

Ein Aktionsbündnis der Urheber sowie die von zahlreichen Journalistenvereinigungen gestützte Initiative Urheberrecht laufen gegen diese Vorschläge Sturm, da sie einen "Raubbau" an der Vergütungspauschale befürchten. Die Industrie geht dagegen davon aus, dass die Einnahmen der Verwertungsgesellschaften auch mit der geplanten Kappung der Abgabe auf 596 Millionen Euro im Jahr 2007 hochschnellen. Sie hat daher vergangene Woche mit der Aktion "Teuerland" vor ihrer Ansicht nach überzogenen und standortpolitisch gefährlichen Forderungen von Vertretern der Kreativen zu neuen Urheberrechtsabgaben gewarnt.

[Update]:
VG-Wort-Vorstand Ferdinand Melichar bezeichnete die Nachricht über die Düsseldorfer Entscheidung gegenüber heise online in einer ersten Reaktion als "Hammer". Er könne sich aber erst nach Vorlage der Begründung des Urteils ausführlich dazu äußern. Alles andere sei reine Spekulation. So oder so habe der Bundesgerichtshof das letzte Wort, da er natürlich auch in diesem Fall angerufen werde. Melichar hofft in diesem Zusammenhang auf ein baldiges Grundsatzurteil nach den beiden Stuttgarter Entscheidungen, um endlich Rechtssicherheit zu erhalten.

Zu den Diskussionen um das geistige Eigentum, zu den juristischen Streitigkeiten um das Urheberrecht und zur Novellierung des deutschen Urheberrechtsgesetzes siehe den Online-Artikel in "c't Hintergrund" (mit Linkliste zu den wichtigsten Artikeln aus der Berichterstattung auf heise online und zu den Gesetzesentwürfen und -texten):

(Stefan Krempl) / (jk)