Keine Lobby für Breitband-Universaldienst im Bundesrat

Die Ausschüsse der Länderkammer wollen die Wirtschaft nicht dazu verpflichten, allen Haushalten im Rahmen der TKG-Novelle einen schnellen Internetzugang zu ermöglichen.

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Die Ausschüsse des Bundesrats wollen die Wirtschaft im Rahmen der umstrittenen Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) nicht dazu verpflichten, allen Haushalten einen schnellen Internetzugang zu ermöglichen. Nun ist nicht zu erwarten, dass die Länderchefs in der Plenarsitzung am Freitag noch einen solchen Breitband-Universaldienst fordern werden.

Vor dem Beschluss der Novelle durch den Bundestag war der IT-Beauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüßlein, noch davon ausgegangen, dass eine solche Auflage über den Bundesrat in das Gesetz eingebaut werde. SPD, Grüne und die CSU seien im Gegensatz zur FDP mehrheitlich dafür. Die Länder wollen nun offensichtlich doch zunächst abwarten, inwiefern die anderen in die Novelle vom Parlament noch eingefügten Anreize und Maßnahmen zum Breitbandausbau greifen. So können Telekommunikationsfirmen oder Kabelanbieter in einem Wohngebiet künftig jedes Haus vorsorglich mit Glasfaser anbinden. Um Parallelstrukturen zu verhindern, soll ein Schiedsgerichtsverfahren erleichtern, Netze Privater mitzunutzen. Der Bund stellt seine Infrastrukturen zu Lande und zu Wasser verpflichtend für die Glasfaserverlegung zur Verfügung.

Um ein Vermittlungsverfahren zwischen Bundesrat und Bundestag kommt die TKG-Reform aber vermutlich trotzdem nicht herum. So moniert etwa der federführende Wirtschaftsausschuss in den Empfehlungen (PDF-Datei) der Fachpolitiker, dass die Länder nach wie vor nicht an den möglichen künftigen Erlösen des Bundes aus weiteren Frequenzversteigerungen der "digitalen Dividende" beteiligt werden sollen. Dies sei aber nötig, damit die Einnahmen zweckgebunden für den "flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsbreitbandausbau" verwendet werden können, auch um Leerrohre zu verlegen.

Der Kulturausschuss der Länderkammer will ebenfalls den Vermittlungsausschuss anrufen und den Parlamentsbeschluss grundlegend überarbeiten. Zu schwach fällt ihm etwa die bisherige Handhabe der Netzneutralität aus. Der Ausschuss fordert ein "grundsätzliches Diskriminierungsverbot für den Datentransport" im Netz; bisher ist nur vorgesehen, Rechtsverordnungen zu ermöglichen, um das offene Netz zu gewährleisten.

Der Datenverkehr dürfe nur dann geregelt werden, wenn Netzwerke funktionsfähig gehalten werden müssen oder zeitkritische Dienste in der erforderlichen Qualität gesichert werden sollen, heißt es in dem Antrag. Im Interesse von Meinungsfreiheit und Pluralismus dürften Datenpakete auf keinen Fall inhaltlich klassifiziert werden. Die Kulturpolitiker setzen sich auch ein für Vorgaben zur Interoperabilität für IPTV-Angebote und dafür, dass der Bundesrat zur Frequenzverordnung verpflichtend zustimmen muss. Nicht zuletzt wollen sie die Störungsfreiheit bei der Spektrumsvergabe besser berücksichtigt sehen. (anw)