EU-Kommission klagt erneut gegen VW-Gesetz

Sichert das VW-Gesetz Jobs und Arbeitnehmerrechte oder behindert es Investoren? Die EU-Kommission hält die Regelung für unrechtmäßig und will erneut gegen die Sperrminorität des Landes Niedersachsen klagen

vorlesen Druckansicht
1955: Fertigung des Käfer im Wolfsburger Stammwerk der damaligen, staatlichen Volkswagenwerk G.m.b.H
Lesezeit: 4 Min.
Von
  • ssu
Inhaltsverzeichnis

Brüssel (Belgien), 24. November 2011 – Im Streit um das VW-Gesetz verklagt die EU-Kommission die Bundesrepublik Deutschland auf ein millionenschweres Bußgeld. In dem seit zehn Jahren schwelenden Streit zieht die EU-Behörde zum zweiten Mal vor den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und fordert eine Änderung der historisch gewachsen Regelung bei Volkswagen. Die „ungerechtfertigte Sonderstellung“ des Landes Niedersachsen bei dem Autobauer verstoße gegen EU-Recht und müsse abgeschafft werden, teilte die EU-Kommission am 24. November in Brüssel mit. Ändert die Bundesregierung das Gesetz nicht, verlangt die Kommission vor Gericht eine Strafe von mindestens 46,5 Millionen Euro. Diesen Betrag müsste die Bundesrepublik und nicht Volkswagen selbst zahlen.

Das so genannte VW-Gesetz sichert den besonderen Einfluss des Landes Niedersachsen bei der heutigen Volkswagen AG,. Das VW-Gesetz war 1960 in Kraft getreten, als die staatliche Volkswagenwerk G.m.b.H. in eine Aktiengesellschaft umgewandelt wurde. Damals wurden 60 Prozent des Gesellschaftskapitals verkauft, 40 Prozent blieben zunächst bei Bund und Land. Mit dem Gesetz wollte die öffentliche Hand den Autobauer vor einer feindliche Übernahme schützen. Die EU-Kommission erwartet nun, dass die Bundesregierung den Passus im Gesetz abschafft, der Niedersachsen mit einem Anteil von 20 Prozent eine Sperrminorität bei dem Wolfsburger Autobauer sichert. Allgemein üblich im Aktienrecht sind dafür 25 Prozent.

EU-Kommission klagt erneut gegen VW-Gesetz (3 Bilder)

1955: Fertigung des Käfer im Wolfsburger Stammwerk der damaligen, staatlichen Volkswagenwerk G.m.b.H

(Bild: VW)

Politiker und Gewerkschaften fürchten um den Schutzwall für den Autobauer und die Mitbestimmung. Schon im Vorfeld hatte es daher massiv Kritik aus Deutschland an der neuen EU-Klage gehagelt. „EU-Binnenmarktkommissar [Michel] Barnier ist ein neoliberaler Brandstifter“, wetterte der niedersächsische IG-Metall-Bezirksleiter Hartmut Meine. „Er will offensichtlich das Erfolgsmodell der erweiterten Mitbestimmung bei Volkswagen aus rein ideologischen Gründen beseitigen und von den eigentlichen Problemen in der EU ablenken.“ Auch der niedersächsische Ministerpräsident nahm kein Blatt vor den Mund: „Gerade in der jetzigen Zeit, wo die Europäische Kommission um mehr Akzeptanz bei den Menschen werben muss, kommt sie mit einem völlig unnötigen Vertragsverletzungsverfahren um die Ecke“, sagte David McAllister (CDU), der zugleich Vertreter Niedersachsens im VW-Aufsichtsrat ist: „Der Zeitpunkt ist geradezu grotesk.“