Bundesrat segnet neue Anti-Terror-Befugnisse ab

Die Länderkammer hat die Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes angenommen, mit der geheimdienstliche Kompetenzen zur Terrorismusbekämpfung verlängert werden.

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Der Bundesrat hat am Freitag die umstrittene Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes passieren lassen. Mit der vom Bundestag im vorigen Monat beschlossenen Initiative werden einige geheimdienstliche Kompetenzen aus dem Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz (TBEG) um vier Jahre fortgeschrieben und zum Teil ausgedehnt. Dabei geht es vor allem um Auskünfte, die Nachrichtendienste bei Banken, Fluggesellschaften, Reisebüros, Postdienstleistern sowie den Anbietern von Telekommunikations- und Telediensten über Terrorverdächtige einholen können.

Staatsschützer und andere Aufklärer dürfen künftig auch zentrale Buchungssysteme von Luftfahrtunternehmen anzapfen und bei Finanzunternehmen Kontostammdaten abfragen. Das Parlament setzte sich parallel für einen besseren Rechtsschutz der Betroffenen ein. Es hat eine neue Mitteilungspflicht über heimliche Überwachungsmaßnahmen bei der Abfrage von Bestandsdaten aus der Telekommunikation eingeführt, um Geheimdienstaktionen stärker überprüfen zu können. Datenschützer, Staatsrechtler, Linke und Grüne führten wiederholt schwere Bedenken gegen das Vorhaben ins Feld. (anw)