Patentverwerter will Verkaufsverbot für HTC-Smartphones durchsetzen

Der deutsche Patentverwerter IPCom will den Vertrieb von HTC-Smartphones in Deutschland binnen weniger Wochen stoppen lassen, nachdem der Hersteller seinen Berufungsantrag in dem Patentverletzungsverfahren zurückgezogen hatte.

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Mitten im wichtigen Weihnachtsgeschäft droht den Smartphones des Herstellers HTC ein Verkaufsverbot in Deutschland. In einem Rechtsstreit mit dem deutschen Patentverwerter IPCom habe HTC seinen Berufungsantrag am Freitag zurückgezogen, teilte IPCom in München mit. [Update: Damit gelte ein früheres Urteil, dass HTC zur Unterlassung verpflichtet. "IPCom will dieses Urteil nun so schnell wie möglich durchsetzen", teilte das Unternehmen mit.]

IPCom wirft HTC und in einem parallel laufenden Verfahren auch dem finnischen Handyhersteller Nokia vor, mit UMTS-Produkten ein von Bosch erworbenes Patent (EP1186189) über ein Verfahren zur Priorisierung von Nutzern in einem UMTS-Mobilfunknetz zu verletzen. Die Vollstreckung der von IPCom gegen HTC erwirkten Einstweiligen Verfügung hatte das OLG Karlsruhe zunächst ausgesetzt, bis die Frage der Patentverletzung geklärt sei. Die hatte Ende 2009 dann das Landgericht Mannheim zu Gunsten von IPCom beantwortet und entschieden, dass HTC beide strittigen Patente verletzt.

Doch auch die Mannheimer Kammer wollte mit einem Verkaufsverbot warten, bis die Gültigkeit der fraglichen Patente bestätigt worden sei. Das Bundespatentgericht hatte das bis zuletzt strittige UMTS-Patent per Urteil (PDF-Datei) vom Dezember 2010 zwar aufrecht erhalten, aber stark eingeschränkt. Für Nokia und HTC war das zumindest ein Teilerfolg, IPCom muss auf Entscheidung des Gerichts zwei Drittel der Gerichtskosten tragen (BPatG 5 Ni 67/09 EU). [Update: Gegen das Urteil des Bundespatentgerichts läuft die Berufung beim Bundesgerichtshof (BGH). Bis zu einer Entscheidung des BGH gilt das Patent in seiner erteilten Fassung.]

Am heutigen Freitag hat nun HTC seinen Berufungsantrag zurückgezogen, was das Gericht gegenüber der dpa bestätigte. "Offenbar hat HTC akzeptiert, dass sie keine realistische Chance haben, diesen Fall zu gewinnen", erklärt IPCom-Geschäftsführer Bernhard Frohwitter ein einer Mitteilung (PDF-Datei). Der Patentverwerter sieht sich durch den Rückzug von HTC auch in der Auseinandersetzung mit Nokia gestärkt, die noch in mehreren Ländern geführt wird. In Großbritannien hatte sich IPCom zuletzt gegen die Finnen durchsetzen können.

Das strittige Patent gehört zum von Bosch maßgeblich mitentwickelten UMTS-Standard. IPCom hatte die Mobilfunk-Patente von Bosch 2007 übernommen. Der Verwerter ist verpflichtet, anderen Unternehmen Lizenzen für standardrelevante Verfahren zu fairen, angemessenen und nicht diskriminierenden Bedingungen (Fair, Reasonable and Non Discriminatory terms, FRAND) zu erteilen. IPCom hatte diese Verpflichtung Ende 2009 auch gegenüber der EU-Kommission bestätigt und damals erklärt, nie andere Konditionen gefordert zu haben. Wie hoch "faire" Lizenzgebühren sein dürfen, darüber besteht zwischen den Streitparteien weiter keine Einigkeit. Nach der Drohung von IPCom, die Einstweilige Verfügung vollstrecken zu lassen, könnte HTC nun wieder zu Verhandlungen bereit sein. Der Hersteller war für die dpa nicht für eine Stellungnahme zu erreichen. (vbr)