Dokumente in HP-Prozess jetzt Verschlusssache

In dem explosiven Prozess zwischen Hewlett-Packard und Karl Kambs hat der Richter angeordnet, dass der ehemalige HP-Manager seine Gegenklage unter Verschluss und ohne Anlagen erneut einreichen muss. Es geht auch um mögliche Industriespionage.

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In dem Prozess zwischen Computerhersteller Hewlett-Packard (HP) und dem ehemaligen HP-Manager Karl Kamb wird die schmutzige Wäsche künftig teilweise unter Ausschluss der Öffentlichkeit gewaschen. Der zuständige Richter wies Kamb an, seine am vergangenen Freitag eingereichte Gegenklage zurückzuziehen. Sollte er sie wieder einreichen, dann unter Verschluss und ohne Anlagen. Die Kammer des US-Bezirksgerichts für das östliche Texas gab damit einem entsprechenden Antrag von HP auf einstweilige Verfügung statt. Weiter ordnete der Richter an, das die Parteien den Fall nicht mit Medienvertretern diskutieren sollten.

HP hatte Kamb 2005 entlassen, seit November des gleichen Jahres streiten sich die beiden Parteien vor Gericht. Der Computerhersteller wirft seinem ehemaligen Mitarbeiter vor, während seiner Zeit als Vizepräsident Business Development in Japan zusammen mit anderen HP-Angestellten und unter Verwendung von HP-eigenen Mitteln und Geschäftsgeheimnissen ein Konkurrenzunternehmen aufgebaut zu haben. HP fordert Schadensersatz von bis zu 100 Millionen US-Dollar, Kamb beteuert seine Unschuld und hat in der vergangenen Woche eine Gegenklage eingereicht, in der er schwere Vorwürfe erhebt. In der Anlage der Klageschrift (PDF-Dokument) finden sich zahlreiche Dokumente, darunter offenbar auch interne Schriftwechsel von HP.

Allerdings kam Kambs Gegenklage erst, nachdem der HP-Schnüffelskandal an die Öffentlichkeit gekommen war und es in den USA inzwischen ein Bundesgesetz gegen das Ausspionieren von Telefondaten gibt. Darin wirft er HP neben Industriespionage gegen Dell auch vor, seine Telefondaten ausspioniert zu haben. HP habe ihn verdächtigt, für einen japanischen Berater gedachte Zahlungen abgezweigt und für eigene Zwecke missbraucht zu haben. Dabei habe er das Geld vereinbarungsgemäß an den Berater weitergeleitet, der damals Informationen über Dells geplanten Einstieg in den Druckermarkt liefern sollte. (vbr)