GEMA und Bitkom erzielen Einigung über Urheberabgaben für Online-Musik

Betreiber von Online-Musikshops müssen pro Song zwischen 6 und 9 Cent (netto) an die GEMA zahlen; künftig darf man bis zu 90 sekündigen Hörproben lauschen. Außerdem werden die Lizenzierungsbedingungen für Streaming-Dienste an das Ausland angeglichen.

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Von
  • Volker Zota

Der IT-Branchenverband Bitkom und die Verwertungsgesellschaft GEMA haben sich auf einen neuen Gesamtvertrag der Urhebervergütungen für Online-Musikanbieter verständigt. Der GEMA-Vorstandsvorsitzende Harald Heker äußerte sich erleichtert, dass "nun endlich eine einvernehmliche Lösung für die seit Jahren andauernde Diskussion um die angemessene Vergütung für Online-Musiknutzungen gefunden werden konnte".

Betreiber von Internet-Musikshops müssen demnach für jedes verkaufte Musikstück zwischen 6 und 9 Cent netto an die GEMA abführen; Bitkom-Mitgliedsunternehmen erhalten dabei einen Rabatt. Gleichzeitig besiegelt der Vertrag ein Ende der auf 30 Sekunden begrenzten Vorhörschnipsel. Künftig gibt es in Download-Shops bis zu 90 Sekunden lange Hörproben.

Außerdem regelt der Vertrag die Lizenzierung von Urheberrechten für Streaming-Dienste, die laut Bitkom-Vizepräsident Volker Smid nun "auch in Deutschland ähnliche Lizenzierungsbedingungen" wie im Ausland vorfänden. [Update: Für Streaming-Flatrates wird ein fester Betrag pro Nutzer und Monat fällig – je nach Angebot zwischen 60 und 100 Cent.] Smid erwartet, dass durch die getroffene Vereinbarung künftig Online-Geschäftsmodelle im Musikbereich sowohl für Anbieter als auch Kunden deutlich attraktiver werden.

Rein werbefinanzierte Musikvideos (z.B. bei YouTube, QTom oder Putpat) und Musikdienste wie das inzwischen auch in europäischen Nachbarländern gestartete Spotify werden von dem Vertrag noch nicht abgedeckt. Hier werden die Verhandlungen ebenso weitergeführt wie für Online-Videoangebote.

Der neue Gesamtvertrag gilt rückwirkend zum 1. Januar 2002, sodass die in den vergangenen Jahren auf Hinterlegungskonten geleisteten Zahlungen nun abgerechnet und sukzessive an die 64.000 GEMA-Mitglieder ausgezahlt werden. (mit Material der dpa) / (vza)