IT-Verbände unterstützen Online-Tauschbörsen
Die Computer & Communications Industry Association und andere Organisationen sehen in der Klage der Unterhaltungsindustrie gegen Grokster und Streamcast den Versuch, die Entwicklung technologischer Innovationen zu bremsen.
Die Computer & Communications Industry Association (CCIA) hat sich in einem "friend-of-the-court brief" an das oberste Gericht der USA auf die Seite der Anbieter von Filesharing-Software gestellt. Zusammen mit der Consumer Electronics Association und der Home Recording Rights Coalition schreibt sie in der Zusammenfassung ihrer Sichtweise im Verfahren der US-Unterhaltungsindustrie gegen Grokster und den Morpheus-Entwickler Streamcast Networks, der Schutz geistigen Eigentums dürfe nicht auf Kosten technischer Innovationen durchgesetzt werden. CCIA-Präsident Ed Black stellt in einer Mitteilung dar, übertriebener Schutz könne ebenso schädlich sein wie zu geringer. Für den Erfolg innovativer Unternehmen sei es notwendig, die Interessen sorgfältig miteinander abzuwägen.
Die beiden beklagten Unternehmen haben nun ebenfalls dem Supreme Court ihre Sichtweise dargestellt. Sie zeigen sich in einer Mitteilung "überwältigt" von der Unterstützung, zum Beispiel durch eine Gruppe von Künstlern. Weiter argumentieren sie in die gleiche Richtung wie die Industrieverbände. Es herrsche Einigkeit darüber, dass man die Marktkräfte walten lassen sollte, aber nicht das oberste Gericht, eher noch die Kongress-Abgeordneten. Technische Innovationen sollten nicht durch ein Gerichtsurteil im Keim erstickt werden, bevor sie ihr volles Potenzial entfalten können. Der Supreme Court wird sich voraussichtlich noch in diesem Monat mit dem Fall befassen.
Ebenso wie die Industrievertreter weisen auch Grokster und Streamcast auf das Betamax-Urteil von 1984 hin. Darin war Sony von dem Vorwurf freigesprochen worden, Videorecorder-Hersteller seien für mögliche illegale Nutzung ihrer Geräte zur Herstellung von Raubkopien verantwortlich zu machen. Das Urteil habe es möglich gemacht, dass sich eine angeblich zerstörerische Technik in Videorecordern, CD-Playern, Apples iPod bis hin zum Computer als solchem entfalten konnte. Die Unterhaltungsindustrie ist hingegen der Meinung, dass das Berufungsgericht, das im August 2004 ein Urteil zu Gunsten von Tauschbörsenbetreibern bestätigte, das Betamax-Urteil missverstanden habe. Wenn ein Produkt oder ein Service hauptsächlich für illegale Zwecke genutzt werde, müsse ein Provider oder Anbieter zur Rechenschaft gezogen werden. Dagegen sagen die Filesharing-Befürworter, Organisationen, die Urheberrechte und die Vertriebswege kontrollieren, hätten immer wieder versucht, neue Techniken wie Fotokopierer oder DVD-Player zu blockieren. Das Betamax-Urteil basiere aber auf dem Prinzip, dass Copyright-Inhaber kein Vetorecht im Technologieprozess hätten. Der Grokster/Streamcast-Fall sei lediglich der jüngste Versucht, dieses Prinzip umzustoßen. (anw)