Spanischer P2P-Entwickler freigesprochen

Pablo Soto, Programmierer des Filesharing-Protokolls Manolito, ist einem Madrider Gericht zufolge nicht für Copyright-Verletzungen zur Verantwortung zu ziehen. Auch den Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung ließ der Richter nicht gelten.

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Pablo Soto, Entwickler des auch als MP2P bekannten Filesharing-Protokolls Manolito und der darauf basierenden Applikationen Blubster und Piolet, ist nicht für Copyright-Verletzungen der Nutzer zur Verantwortung zu ziehen. Dies entschied ein Madrider Gericht. Auch vom Vorwurf der Wettbewerbsverzerrung sprach Richter Antonio Martinez-Romillo den Programmierer laut spanischen Medienberichten frei. Die spanische Musikindustrie hatte den Madrilenen 2008 auf Schadenersatz in Höhe von mehr als 13 Millionen Euro verklagt. Diesen Anspruch wies Martinez-Romillo zurück und bürdete den Plattenlabels die Verfahrenskosten auf.

In P2P-Netzwerken tauschen die Nutzer Inhalte direkt untereinander ohne Vermittlung eines zentralen Servers aus, heißt es in dem Urteil. Dies sei analog zu einem Zirkel privater Freunde, in dem beispielsweise Fotos die Runde machten. Selbst wenn per Filesharing Urheberrechte verletzt würden, könne dafür nicht der Entwickler der Software zur Haftung herangezogen werden. Das technologische Produkt Sotos selbst sei "vollständig neutral". Der Programmierer speichere, kopiere oder verbreite auch keine geschützten Werke.

Die Erleichterung solcher rechtswidriger Tätigkeiten wiederum sei nicht verboten nach der spanischen Gesetzgebung, konstatiert der Beschluss weiter. Soto habe zu solchen Handlungen auch niemanden angeleitet. Vielmehr würde vor Rechtsbrüchen gewarnt und darauf verwiesen, dass Anwender das Copyright an hochgeladenen Werken haben oder diese unter freien Lizenzen verfügbar sein müssten. Der Richter sieht den Entwickler auch nicht dazu verpflichtet, zentrale Copyright-Filter einzubauen, da die entsprechende Datenbank alle Nutzer und Nutzungen erfassen müsse und nicht zielgenau einzustellen sei.

Soto begrüßte die Entscheidung, da er sein IT-Unternehmen in den Jahren des laufenden Rechtsstreits habe kaum über Wasser halten können. Er kündigte an, nun mit noch mehr Eifer Software zu produzieren. Javier de la Cueva, der Anwalt des Beklagten, unterstrich, dass das Urteil allgemein Entwickler von Technologien nicht für deren Anwendungen haftbar mache.

Der Verband der spanischen Musikindustrie in Form der Productores de Música de España (Promusicae), der in dem Fall die Konzerne Warner Music, Universal Music, EMI und Sony BMG vertrat, zeigte sich tief enttäuscht und kündigte an, in die Berufung gehen zu wollen. Er monierte, dass es im spanischen Recht ein "blutendes Schlupfloch zugunsten von Piraterie" gebe. Die Labels bauen darauf, dass sich auch in Spanien die höchstrichterliche US-amerikanische Rechtsprechung durchsetzt: Der Supreme Court hatte Mitte 2005 entschieden, dass die Filesharing-Software von Grokster beziehungsweise Streamcast für illegale Zwecke gedacht gewesen sei und die Nutzer zu illegalen Handlungen angestiftet werden sollten. Auch andere spanische Gerichte sind bislang aber mehrfach zu der Einschätzung gekommen, dass P2P ein Transportmedium darstelle, das an sich nicht gegen das nationale Urheberrechtsgesetz verstoße. (jk)