Patentverwerter klagt im Streit mit HTC gegen Händler

Der Pullacher Patentverwerter IPCom macht seine Drohungen war und hat nach eigenen Angaben Unterlassungsklagen gegen rund 25 Händler erhoben – darunter auch Mediamarkt und Saturn.

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Der deutsche Patentverwerter IPCom eskaliert den Patentstreit mit dem Smartphone-Hersteller HTC weiter: In dem komplizierten Rechtsstreit um ein Mobilfunkpatent hat das Pullacher Unternehmen nun auch Händler auf Unterlassung verklagt, die HTC-Smartphones mit der strittigen Technik verkaufen. Das teilte IPCom am Donnerstag in München mit. HTC verwies auf eine Stellungnahme der vergangenen Woche und hält die Vorwürfe für unbegründet.

In dem Rechtsstreit um Ansprüche aus dem Europäischen Patent (EP) 1186189 hatte das Landgericht Mannheim HTC der Patentverletzung für schuldig befunden. Das ursprünglich von Bosch erworbene Patent beschreibt ein Verfahren, mit dem Teilnehmern in UMTS-Netzen verschiedene Prioritäten gewährt werden können. HTC hatte erklärt, die betroffenen Patente in seinen aktuellen Geräten nicht zu nutzen. IPCom beharrt dagegen darauf, dass die Patente grundsätzlich nicht umgangen werden könnten, weil sie Teil des UMTS-Standards seien.

IPCom hatte Ende November ein Verkaufsverbot für sämtliche UMTS-Handys des Herstellers gefordert. Anschließend hatte der Patentverwerter den Handel ultimativ aufgefordert, den Verkauf von HTC-Smartphones zu unterlassen, und mit rechtlichen Schritten gedroht. Gegen die Abmahnschreiben an den Handel hatte HTC in der vergangenen Woche eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Nach Auffassung des Patentverwerters richtet sich diese jedoch lediglich gegen zwei Einzelpunkte in dem Schreiben.

Ungeachtet der Verfügung hat IPCom nun rechtliche Schritte unternommen: In den vergangenen zwei Tagen seien Klagen gegen etwa 25 Handelsunternehmen erhoben worden, darunter auch Mediamarkt und Saturn, teilte ein Sprecher auf Anfrage mit. Gegenüber dem Handel macht IPCom dabei eine Abwandlung ("Patent #100a") des im Mannheimer Verfahren behandelten Patents (EP 1186189, "Patent #100"). Patent #100a ist eine konkretere Beschreibung des Verfahrens in Patent #100.

Das Mannheimer Urteil gegen HTC bezieht sich auf das Patent #100. Im Fall von Patent #100a kann IPCom kein vollstreckbares Urteil gegen HTC vorweisen. Das Patent #100a ist Gegenstand eines andauernden Verfahrens zwischen IPCom und Nokia. Der finnische Hersteller hatte dabei in Deutschland und Großbritannien eine Schlappe einstecken müssen. Die Verfahren sind allerdings noch in der Berufung. Auch versucht Nokia weiter, das Patent für ungültig erklären zu lassen.

[Update: In einer Stellungnahme vom Donnerstagabend betonte HTC, "dass noch nicht ein Gericht das angeblich eingeklagte #100a Patent durch HTC-Telefone als verletzt angesehen hat". Der Hersteller bekräftigte seine Auffassung, in seinen Produkten das in dem strittigen Patent beschriebene Verfahren nicht einzusetzen. Darüber hinaus sei HTC überzeugt, dass das Patent #100a nach der mündlichen Verhandlung am 24. April 2012 vom Europäischen Patentamt (EPA) widerrufen werde. In einer ersten Einschätzung habe das EPA durchgreifende Bedenken an der Rechtsgültigkeit des Patents geäußert.]

HTC hatte bereits in der Vergangenheit betont, inzwischen eine Lösung einzusetzen, die das fragliche Patent nicht verletzt. IPCom steht dagegen auf dem Standpunkt, dass ein standardrelevantes Patent nicht umgangen werden könne, ohne die Anforderungen des UMTS-Standards zu verletzen. HTC wies dagegen darauf hin, dass Nokia in dem Patent-100a-Verfahren in Großbritannien sechs alternative Implementierungen gezeigt habe, die nach Ansicht des Gerichts das Patent nicht verletzen. (vbr)