Spanien verankert Websperren im Kampf gegen illegale Downloads

Die neue spanische Regierung hat die noch fehlende Verordnung zur Umsetzung des umstrittenen "Sinde"-Gesetzes verabschiedet, das eine Blockade von "Piraterie-Seiten" vorsieht. Die Bestimmungen sollen Anfang März in Kraft treten.

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Die neue, von der konservativen Volkspartei gestellte spanische Regierung will möglichst bald das umstrittene und bislang auf Eis liegende "Sinde"-Gesetz umsetzen. Eine der ersten Amtshandlungen von Ministerpräsident Mariano Rajoy war die Ankündigung der dafür notwendigen "Königliche Verordnung" (PDF-Datei). Damit können die von dem Normenwerk vorgesehenen Sperren von Webseiten, die illegale Downloads urheberrechtlich geschützter Werke verhindern sollen, laut einem Bericht der Zeitung El Pais Anfang März in Kraft treten.

Im Wesentlichen orientiert sich das Dekret an den Plänen der sozialistischen Vorgängerregierung. Demnach soll in einem zweistufigen Verfahren über die Blockade von Angeboten, die Copyright-Verstöße begünstigen, entschieden werden. Beschwerden betroffener Künstler oder Unternehmen wird eine neu einzurichtende Kommission für den Schutz der Rechte an immateriellen Gütern im Kulturministerium entgegennehmen und prüfen. Die Institution soll dann die Schließung beziehungsweise Sperrung einer einschlägigen Seite bei einem Gericht beantragen.

Die angerufenen Richter sind gehalten, im Schnellverfahren binnen weniger Stunden über die Eingaben zu entscheiden, führt das Blatt El Mundo aus. Die Empfänger entsprechender Gerichtsanordnungen – in aller Regel Zugangs- oder Hostprovider – müssen die inkriminierten Inhalte innerhalb von 72 Stunden löschen oder den Zugang dazu erschweren. Über eine mögliche Berufung soll demnach ebenfalls innerhalb weniger Tage entschieden werden. Beobachter rechnen damit, dass anberaumte Blockaden so spätestens nach rund einer Woche greifen dürften.

Verknüpft werden soll das Verfahren mit einer allgemeinen Entschädigungspauschale, die fürs private Kopieren erhoben wird. Dabei handelt es sich allerdings nicht um eine hierzulande debattierte Kulturflatrate, da Vervielfältigungen geschützter Werke aus Tauschbörsen für den Eigenbedarf gerade nicht freigegeben werden sollen.

Das ursprüngliche Gesetz geht auf die frühere Kulturministerin Ángeles González-Sinde zurück, die vormals bereits als Lobbyistin der Filmindustrie beschäftigt war. Nach heftigen Protesten und Wikileaks-Enthüllungen, wonach die US-Regierung immer wieder Druck zur Verabschiedung strengerer Copyright-Bestimmungen auf der iberischen Halbinsel machte, schreckte die ehemalige Regierung unter José Luis Rodríguez Zapatero vor dem Beschluss der Umsetzungsverordnung und dem Einberufen der als "Zensurbehörde" kritisierten Kommission in den eigenen Reihen zurück.

Mehrere spanische Gerichte vertreten allerdings die Ansicht, dass die Filesharing-Technik ein Transportmedium darstellt, das an sich nicht gegen das nationale Urheberrechtsgesetz verstößt. Den auch in Berufungsverfahren bestätigten Entscheidungen zufolge stellen Filesharing-Links keine Rechtsverletzung dar. Zuletzt sprach ein Madrider Richter den Entwickler des auch als MP2P bekannten Filesharing-Protokolls Manolito von Vorwürfen frei, Nutzer zu Copyright-Verletzungen angeleitet zu haben.

Die Umsetzung des Sinde-Gesetzes dürfte daher zunächst ebenfalls die spanische Justiz beschäftigen. Derzeit kursieren in einem Wiki erste Boykottaufrufe gegen über 50 spanische Film- und Musikschaffende sowie Buchautoren, die einem härteren Vorgehen gegen die "Internet-Piraterie" bislang ihre Unterstützung zusicherten. (hob)