Filmindustrie nimmt weibliche Online-Piraten ins Visier

Pünktlich zum Weltfrauentag befinden die Macher der "Hart, aber gerecht"-Kampagne, dass "auch Raubkopiererinnen Verbrecherinnen sind".

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Die Initiative Zukunft Kino Marketing (ZKM) hat sich in ihrer umstrittenen Kampagne gegen die illegale Nutzung von Tauschbörsen und Brenner einmal wieder etwas Neues einfallen lassen. Pünktlich zum Weltfrauentag am morgigen Dienstag hat sich das Motto der anderthalb Jahre alten Kampagne verweiblicht und hört nun auf den Titel "Auch Raubkopiererinnen sind Verbrecherinnen".

Ein passendes weiteres Plakatmotiv wird gerade deutschlandweit an Kinos und Videotheken ausgeliefert. Darauf schaut eine Blondine reumütig in die Kamera. Die karge Wand im Hintergrund soll vermutlich auf eine Gefängniszelle hindeuten. Es folgt der Slogan "Hart, aber gerecht" und der immer gleich bleibende Hinweis, dass "Raubkopierer mit Freiheitsentzug bis zu 5 Jahren bestraft werden". Natürlich vergisst die ZKM erneut, dass dieses Strafmaß die Zielgruppe der Gelegenheitskopierer und -brenner überhaupt nicht trifft.

Einige Zahlen, Daten und Fakten zur "Raubkopiererinnen"-These haben die Kampagnenmacher ebenfalls zusammengestellt. Auf Basis der dritten Brennerstudie der Filmförderungsanstalt vom vergangenen Jahr stellen sie fest, dass Frauen insgesamt in der "männlichen Domäne" Internet aufholen. "Auch Frauen lassen sich immer häufiger von der vermeintlichen Anonymität des Netzes verlocken und downloaden oder kopieren illegal Filme", heißt es in einer Erklärung der ZKM. 7,1 Prozent oder fast drei Millionen der weiblichen deutschen Bevölkerung hätten im Jahr 2004 Filme auf DVDs und CDs gebrannt. Zahlen, die es der ZKM dringend geboten erscheinen ließen, ein Plakat für das weibliche Geschlecht zu entwerfen. Denn bisher "fühlten sich viele Frauen von unserer Kampagne nicht so stark angesprochen", gibt ZKM-Geschäftsführerin Elke Esser zu. Auf früheren Motiven und Kinospots war unter anderem dargestellt, wie jugendliche Straftäter in einen Knast einlaufen und dort von den Eingesessenen mit Vergewaltigungsandrohungen begrüßt werden.

Die Notwendigkeit, "Raubkopiererinnen" ihr illegales Tun zu verdeutlichen, hat der ZKM zudem "ein besonders drastischer Fall aus Ostfriesland" vor Augen geführt. Dort soll eine "Frau K." ihre Sozialhilfe durch den Handel mit gebrannten aktuellen Filmen aufgebessert haben. Eine Vertriebsform, die anscheinend einträglich war: Aufgedeckt wurde der Fall, als die Dame ihr BMW-Cabrio veräußern wollte, die Stadtverwaltung daraufhin ihre Lebensumstände noch einmal überprüfte und so das illegale Geschäft entdeckte.

Vertreter der Nutzerseite missfällt das neue Plakat genauso wie schon die vorherigen Motive. "Die Kampagne wirft mal wieder fälschlicherweise gewerbliches Kopieren mit privatem Kopieren zusammen", schimpft Markus Beckedahl vom Netzwerk Neue Medien. "Natürlich kopieren Frauen zu nicht-kommerziellen und privaten Zwecken Musik und Filme." Damit dies legal bleibe und manipulierende Aktionen wie "Raubkopierer sind Verbrecher" keinen Erfolg hätten, müsse ein "durchsetzungsstarkes Recht auf Privatkopie in der digitalen Welt her". Um dieses auch auf Tauschbörsen auszudehnen und den Urheberinnen eine gerechte Vergütung zu verschaffen, plädiert sein Verein gemeinsam mit Initiativen wie privatkopie.net, der Attac-AG Wissensallmende, der Grünen Jugend oder dem FoeBuD für eine "Kultur-Flatrate". Mit einer Unterschriftenaktion unter dem Titel "Fairsharing" wollen die Aktivisten der Kriminalisierung der Privatkopie entgegenwirken.

Inwieweit Downloads aus Tauschbörsen künftig strafrechtlich verfolgt werden sollen, ist einer der Hauptstreitpunkte im Rahmen der gerade laufenden zweiten Stufe der Urheberrechtsnovelle. Mit der neuen Novelle soll das Kopieren "offensichtlich rechtswidrig genutzter Vorlagen" illegal werden; künftig soll demnach gelten: Wenn für den Nutzer einer Tauschbörse etwa angesichts des noch gar nicht gestarteten Kino-Blockblusters oder einer aktuellen Hit-Single klar ersichtlich ist, dass es sich um ein illegitimes Angebot im Internet handelt, darf er keine Privatkopie davon erstellen. Um die "Schulhöfe" nicht zu kriminalisieren, will Bundesjustizministerin Brigitte Zypries allerdings quasi das "Naschen" aus Peer-2-Peer-Netzen im Rahmen der "Bagatellklausel" für private Zwecke straffrei halten. Dagegen läuft insbesondere die Filmindustrie Sturm. (Stefan Krempl) / (jk)