Verkehrsminister stellt Reform des Punktesystems vor
Die Punktevergabe bei Verkehrsdelikten soll radikal geändert werden. Verkehrsminister Peter Ramsauer hat jetzt erste Eckpunkte der Reform vorgestellt. Was sich ab 2013 ändern soll, lesen Sie hier
- Matthias Nauman
Berlin, 28. Februar 2012 – Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) hat heute in Berlin Eckpunkte für eine Reform des Punktesystems und des Verkehrszentralregisters vorgestellt. Die Vorschläge sind noch keine Gesetzesvorlage, sondern sollen in den kommenden Monaten intensiv diskutiert werden.
Weniger Punkte
Geht es nach Ramsauer, ist künftig bereits bei acht Punkten der Führerschein weg – bisher konnte der jeweilige Fahrer bis zu 18 Punkte ansammeln. Im Gegenzug gibt es bei vielen Delikten deutlich weniger Punkte. Erste Eckpunkte für die Umsetzung der Reform hat der Bundesverkehrsminister heute bekanntgegeben. „Wir wollen das Verkehrszentralregister und das Punktesystem einfacher, gerechter und transparenter machen. Künftig sollen nur noch die Verstöße erfasst werden, die für die Verkehrssicherheit relevant sind“, sagte er bei der Vorstellung in Berlin.
Verkehrsminister stellt Reform des Punktesystems vor (10 Bilder)

Mit der Neuregelung soll es einfacher, gerechter und transparenter bei der Punktevergabe zugehen. So werden künftig nur noch Punkte für Verstöße vergeben, die für die Verkehrssicherheit relevant sind.
Statt mit einem bis sieben Punkten werden Vergehen künftig nur noch mit ein oder zwei Punkten geahndet. Einen Punkt soll es beispielsweise für die Handynutzung am Steuer geben. Zwei Punkte werden bei besonders schweren Verstößen wie dem Überfahren einer roten Ampel oder Straftaten fällig. Wer unerlaubt in eine Umweltzone einfährt, wird demzufolge nur noch mit einem Bußgeld, nicht aber mit Punkten belegt.
Raser werden schneller bestraft
Die dem ADAC zufolge häufigste Ursache für tödliche Verkehrsunfälle, zu schnelles Fahren, wird auch künftig differenziert behandelt. Für Verstöße, bei denen es kein Fahrverbot gibt, soll ein Punkt auf das Konto kommen. Bei groben Geschwindigkeitsübertretungen gibt es zusätzlich zum Fahrverbot nun zwei Punkte. Bei drei Verstößen muss der Raser zu einem Aufbauseminar, bei vier ist die Fahrerlaubnis weg. Bisher wurde man nach vier Delikten dieser Art zu einer Nachschulung geschickt, erst beim fünften Verstoß musste man den Führerschein abgeben.