Musik-Downloads bei AllofMP3 legal?

Die Legalität des russischen MP3-Downloadangebots ist umstritten; nach Recherchen und Gesprächen mit der russischen Verwertungsgesellschaft ROMS meint die Redaktion von SWR3, dass die Nutzung auch in Deutschland legal sei.

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Von
  • Sven Hansen

"AllofMP3 und Weblisten sind illegal" -- so sieht es zumindest der Bundesverband der phonografischen Wirtschaft (ifpi) und sorgte mit entsprechenden Pressemitteilungen für Unsicherheit unter den Kunden der Dienste. Diese vertreiben -- im Gegensatz zur Konkurrenz -- ihre Musik im ungeschützten MP3-Format. Die Redaktion des SWR3 kommt nach intensiven Recherchen zu einem anderen Ergebnis: "Deutsche Internet-User handeln legal, wenn sie Musik-Downloads für ihren Privatgebrauch bei AllofMP3.com beziehen".

Der SWR3 bezieht sich dabei auf Gespräche mit Ivan Andreevic, Justiziar der russischen Verwertungsgesellschaft ROMS. Demnach hat AllofMP3.com eine rechtmäßige Lizenz erworben und zahlt für das Download-Angebot Tantiemen. Nach russischem Recht darf AllofMP3 laut Andreevic die Tonträger der ausländischen Plattenindustrie ebenfalls auf seinen in Russland lokalisierten Servern zum Download anbieten. Die auflaufenden Tantiemen würde die Verwertungsgesellschaft ROMS gerne an ihr deutsches Pendant, die GVL, weiterleiten; doch die Plattenindustrie weigere sich, der GVL die Wahrnehmung der Rechte für Internet-Downloads einzuräumen.

Erst kürzlich war der Versuch der ifpi gescheitert, in Russland direkt gegen AllofMP3 vorzugehen. Die zuvor angekündigten Ermittlungen führten nicht zum gewünschten Ziel. Der zuständige Staatsanwalt sah keinen Handlungsbedarf, da Allofmp3 nach momentan geltendem russischen Recht legal operiere. Nach einer von c't eingeholten Expertenmeinung haben die Betreiber jedoch kein Recht, das Repertoire in Deutschland anzubieten (siehe: Musik-Downloads in der Grauzone, Legalitäts-Check: Allofmp3 und Weblisten, c't 5/05, S. 156). Eine Rechtsverletzung im zivilrechtlichen- oder gar strafrechtlichen Sinn durch die privaten Nutzer der Dienste in Deutschland liegt nach Ansicht der Juristen aber wohl nicht vor: Dazu müsse es sich nach der ersten Novellierung des Urheberrechts bei den in den Musikportalen verwendeten Dateien um offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage handeln, was angesichts der komplizierten Rechtslage für den User kaum festzustellen sei.

Dieser Beitrag enthielt im Original einen Link auf die russische Musik-Downloadplattform AllofMP3. Die Musikindustrie hatte gegen AllofMP3 eine einstweilige Verfügung vor dem Landgericht München I erwirkt, im dem AllofMP3 untersagt wird, nach deutschem Urheberrecht geschützte Aufnahmen im Web zum Download bereitzustellen. Aufgrund der Entscheidung des OLG München in dem Verfahren der Musikindustrie gegen Heise sieht der Verlag derzeit juristisch keine Möglichkeit, den Link weiter anzubieten. Der Heise Zeitschriften Verlag bedauert diese erhebliche Einschränkung der Pressefreiheit. (sha)