Gericht schmettert 30-Millionen-Dollar-Klage gegen MySpace ab
Wer ist Schuld, wenn eine 13-Jährige bei der Anmeldung für das populäre Community-Portal MySpace falsche Angaben macht und sie mit 14 Jahren über MySpace dann einen jungen Mann kennen lernt, der sie bei einem späteren Treffen sexuell belästigt haben soll?
Wer ist Schuld, wenn eine 13-Jährige bei der Anmeldung für das populäre Community-Portal MySpace falsche Angaben macht und sie mit 14 Jahren über MySpace dann einen jungen Mann kennen lernt, der sie bei einem späteren Treffen sexuell belästigt haben soll? Mit dieser Frage musste sich ein Richter im US-Bundesstaat Texas auseinander setzen. Geklagt hatte die Familie des Mädchens. Weil die Betreiber des Portals es versäumt haben sollen, wirksame Schutzmaßnahmen zu installieren, mit denen Minderjährige vor den Übergriffen Erwachsener geschützt werden könnten, verlangte der Anwalt der Familie im Namen von "Julie Doe" 30 Millionen US-Dollar Schadenersatz von der News Corp., der heutigen Eigentümerin des Community-Portals.
Sam Sparks, Richter am U.S. District Court for the Western district of Texas in Austin, wies die Klage jedoch ab. "Wenn jemand die Pflicht hatte, das Mädchen zu schützen, dann waren dies die Eltern, nicht MySpace", führte Sparks in seiner Begründung zur Klageabweisung aus. MySpace sei durch den 1996 verabschiedeten Communications Decency Act geschützt, der Internet Service Provider von der Verantwortung für Handlungen einzelner Nutzer ausnimmt. Wenn man Yahoo nicht verantwortlich dafür machen könne, was Nutzer in einem Yahoo-Messageboard posten, dann dürfe man MySpace auch nicht dafür belangen, dass Mitglieder falsche Angaben machen, erläuterte der Richter. MySpace dürfe auch nicht für das Versagen freiwillig installierter Schutzvorkehrungen zur Rechenschaft gezogen werden, befand Sparks. Täte man dies, würden andere Internet-Firmen davon absehen, überhaupt Vorkehrungen zum Schutz ihrer Nutzer zu treffen.
Um zu verhindern, dass die zumeist jugendlichen MySpace-Nutzer von Erwachsenen sexuell belästigt werden, hatten die MySpace-Betreiber im vergangenen Jahr eine umfassende Sicherheitskampagne gestartet. Zu diesem Zeitpunkt war das Portal allerdings bereits in den Verruf eines "Jagdreviers für Pädophile" geraten. Grund waren zahlreiche Fälle von sexuellem Missbrauch Minderjähriger, bei denen der Kontakt offenbar über MySpace entstand. Anonyme Kontakte zwischen erwachsenen MySpace-Nutzern und Minderjährigen sind inzwischen nicht mehr möglich. Zuletzt kündigte MySpace die Entwicklung einer Monitoring-Software an, mit der Eltern künftig überprüfen können sollen, ob ihre Kinder ein MySpace-Konto unterhalten und welches Alter sie dort angegeben haben.
Der Anwalt der "Julie Doe"-Familie, Adam J. Loewy, zeigte sich verständlicherweise enttäuscht von der Klageabweisung. Er kündigte an, in Berufung zu gehen, und, wenn nötig, es mit einer erneuten Klage vor einem anderen Gericht versuchen zu wollen. Gegen MySpace sind noch mehrere Millionen-Klagen wegen angeblicher sexueller Übergriffe von MySpace-Nutzern gegenüber Minderjährigen anhängig. Zuletzt hatten Familien aus New York, Texas, Pennsylvania und South Carolina geklagt, weil erwachsene Männer das Portal genutzt haben sollen, um Kontakte zu den 14- und 15-jährigen Töchtern der Familien herzustellen.
Ob der Fall "Julie Doe" auch strafrechtliche Konsequenzen hat, wird ein weiteres Gerichtsverfahren klären müssen. Fest steht bislang nur, dass sowohl das Mädchen als auch der junge Mann falsche Angaben gemacht hatten: Er behauptete, noch die High School zu besuchen und dort Football zu spielen; sie gab bei der Registrierung an, 18 Jahre alt zu sein. Nach dem Austausch von E-Mail-Adressen und Telefonnummern erfolgte das Treffen. Zunächst besuchten die beiden ein Restaurant, anschließend gingen sie ins Kino. Später lernten sie sich auf der Rückbank eines Autos noch näher kennen. Der 19-Jährige bestreitet, dem Mädchen in irgendeiner Art und Weise wehgetan zu haben. Auch er sei Opfer, weil das Mädchen im MySpace-Profil hinsichtlich ihres Alters gelogen habe. Gerichtsunterlagen zufolge klärte das Mädchen ihn aber später über ihr wahres Alter auf. (pmz)