Gericht: Kein iPhone-Verkaufsstopp durch Samsungs UMTS-Patente

Ein niederländisches Gericht hat erneut entschieden, dass Samsung bestimmte standardrelevanten Patente nicht für eine Einstweilige Verfügung gegen das iPhone 4S heranziehen kann.

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Das niederländische Bezirksgericht in Den Haag Rechtbank 's-Gravenhage hat am Mittwoch erneut entschieden, dass Samsung keine Verletzung standardrelevanter Patente anführen kann, um eine Verfügung gegen Apples UMTS-Produkte zu erwirken – solange Apple gewillt ist, über eine Lizenzierung der Patente des südkoreanischen Konzerns zu verhandeln. Damit bestätigt das Gericht im Hauptverfahren eine Entscheidung aus dem vergangenen Oktober, mit der Samsungs Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gegen das iPhone 4S bereits aus gleichem Grund abgewiesen wurde.

Das Gericht in Den Haag entschied außerdem, dass Samsung diese UMTS-Patente speziell gegen das iPhone 4S nicht ins Feld führen kann, da der in Apples jüngstem iPhone steckende Funkchip von Qualcomm stammt und der US-Chiphersteller bereits eine Lizenz zur Nutzung dieser Patente besitzt. Aus diesem Grund hatten zuvor auch ein französisches und ein italienisches Gericht Samsungs Einstweilige Verfügungen vor dem Verkaufsstart des iPhone 4S zurückgewiesen, ergänzt der Patentanalyst Florian Müller. (lbe)