Garantie vs. Gewährleistung: Verbraucherschützer mahnen Apple ab

Der vzbv und weitere europäische Verbraucherorganisationen werfen Apple vor, beim Verkauf der Garantieverlängerung AppleCare nicht "einfach und verständlich" genug auf die Verbraucherrechte aus der gesetzlichen Gewährleistung hinzuweisen.

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Von
  • Leo Becker

Im Verbund mit zehn europäischen Verbraucherorganisationen hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) Apple abgemahnt. Die Verbraucherschützer monieren, dass Apple den Käufern eines Macs oder iOS-Gerätes den Kauf der Garantieverlängerung "AppleCare Protection Plan" empfiehlt, ohne den Kunden deutlich auf die gesetzliche Gewährleistung hinzuweisen.

Die Gewährleistungsansprüche gegenüber dem Händler "gelten in der EU unabhängig von einer Herstellergarantie mindestens zwei Jahre ab Übergabe der Kaufsache. Geben Hersteller eine eigene Garantie ab, müssen sie einfach und verständlich auf die gesetzlichen Ansprüche hinweisen”, erklärt der Bundesverband – die "Aufmachung der Apple-Garantie" genüge diesen Voraussetzungen nicht.

Nach Beschwerde italienischer Verbraucherschützer hatte der italienische Marktregulierer AGCM Apple wegen fehlender Informationen zur Gewährleistung Ende Dezember 2011 eine Strafzahlung in Höhe von knapp 1 Million Euro auferlegt. Apple gewährt weltweit eine einjährige Hardwaregarantie. Der je nach Gerät zwischen 30 und 350 Euro teure AppleCare Protection Plan verlängert diese auf zwei oder drei Jahre und bietet zusätzlichen Telefonsupport. Das Unternehmen wollte die Abmahnung der Vebraucherschützer nicht kommentieren. (lbe)