Rösler sieht Netzpolitik als Wirtschaftspolitik

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) wünscht sich eine breitere Diskussion über Themen der Internetregulierung und etwa das Leistungsschutzrecht. Die Liberalen wollen Netzpolitik allgemein auch als Wirtschaftspolitik fassen.

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Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) wünscht sich eine breitere Debatte im gesellschaftlichen Raum über Themen der Internetregulierung. "Wir sind darauf angewiesen, dass das öffentlich diskutiert wird", erklärte der Liberale in Anspielung auf Kritik von Unternehmensverbänden auf das von der Koalition geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Netz. Dabei seien vor allem die Chancen des neuen Kommunikationsraums stärker hervorzuheben.

Die FDP möchte die Netzpolitik allgemein stärker als Wirtschaftspolitik fassen und lud daher im Namen der "Digitalen Liberalen" am Mittwoch zu einer gleichnamigen Konferenz in die Hauptstadt. Ein Neumitglied brachte bei einem Publikumsgespräch mit dem Wirtschaftsminister dort gleich Bedenken gegen das im Raum stehende Leistungsschutzrecht vor. Der Staat habe nicht die Aufgabe, ein Versagen der Wirtschaft zu kompensieren, merkte er an. Rösler verwies daraufhin auf einen "Kompromissvorschlag" von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), der allein für Suchmaschinen und große News-Aggregatoren gelten solle. Private Nutzer und mittelständische Unternehmen seien nicht betroffen.

Der Minister verwies auf Vorschläge innerhalb der FDP-Fraktion, keine Verwertungsgesellschaft zum Einsammeln einer neuen Vergütungspauschale einzurichten. Stattdessen sollten die Klagemöglichkeiten für Presseverleger mithilfe eines Unterlassungsanspruchs geschärft werden. Die Diskussion darüber laufe noch. Generell sei das "Grundprinzips des Schutzes geistigen Eigentums schon wichtig". Der liberale Netzpolitiker Sebastian Blumenthal ergänzte, dass das Thema "hoch umstritten ist bei uns".

Petra Sitte, die für die Linken im Bundestag sitzt, berichtete derweil über eine Sitzung des parlamentarischen Unterausschusses Neue Medien und dortige Ausführungen des Justizstaatssekretärs Max Stadler. Der FDP-Politiker habe deutlich gemacht, dass das Zitatrecht prinzipiell nicht eingeschränkt werden solle. Andererseits habe er zwei Beispiele gebracht, die diesen Ansatz relativiert hätten. So sei ein Blogger, der über Auftritte seines Blasmusikvereins berichtet und sich dazu aus der lokalen Presseberichterstattung bedient, nicht betroffen. Erfasst werde jedoch in einem vergleichbaren Fall ein Online-Autor, der als Journalist mit dem Schwerpunkt Urheberrecht arbeitet, weil das von ihm betriebene Blog seinem Gewerbe diene. Eine weitere Mitarbeiterin des Justizministeriums habe ergänzt, dass bereits ein Werbebanner in einem Web-Journal als Hinweis auf eine kommerzielle Nutzung zu sehen sei. (jk)