Letzte Frist für Kazaa zum Ausfiltern nicht lizenzierter Songs

Ein australisches Gericht gab dem Kazaa-Hersteller Sharman Networks noch eine First bis 5. Dezember, um im Filesharing-Netz urheberrechtlich geschützte und nicht lizenzierte Musik auszufiltern.

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Von
  • Jürgen Kuri

Der P2P-Filesharing-Dienst Kazaa steht vor einer vergleichbaren Situation wie der ursprüngliche Napster, der den Vater aller Tauschbörsen schlussendlich zur Aufgabe und zur Reinkarnation als kommerzieller Online-Musikabodienst zwang. Ein australisches Gericht legte in einer Verfügung endgültig fest, dass Sharman Networks alle urheberrechtlich geschützten und nicht für den Tausch lizenzierten Musikstücke in Kazaa blockieren müsse. Gelinge dies nicht, habe Sharman Networks den Dienst einzustellen. Sharman Networks hat nun bis zum 5. Dezember Zeit, der Verfügung zu entsprechen, hieß es in australischen Medien.

Im September hatte der Australian Federal Court entschieden, dass die seit 2002 von den Unternehmen Sharman Networks und Altnet für Tauschzwecke zur Verfügung gestellte P2P-Software gegen das Urheberrecht verstoße. Die Firmen hätten mit dazu beigetragen, dass Kazaa-Nutzer gegen die Rechte der Kläger an Musikaufnahmen verstießen, hieß es in der Entscheidung. Zudem hätten die Firmen die Einstellung unter den Nutzern gefördert, dass es "cool sei, Urheberrechte der Musikindustrie zu missachten". Das Gericht gab damals den Betreibern zwei Monate Zeit, die Filesharing-Software dahingehend zu ändern, dass keine urheberrechtlich geschützten Dateien mehr ohne Zustimmung der Rechte-Inhaber zwischen den P2P-Nutzern getauscht werden können.

Gegen die Entscheidung hat Sharman Networks zwar Widerspruch eingelegt und betont, man könne nicht alle Tauschvorgänge über das Netzwerk ständig kontrollieren. Stattdessen hahe man der Musikindustrie etwa vorgeschlagen, auf Kontrolltechniken wie das ID-System von Audible Magic zu setzen. Das Gericht hatte aber entschieden, dass die KaZaA-Betreiber eine Software zur Verfügung stellen müssen, die mit einer Keyword-Filtertechnik zum Blockieren nicht zum Tausch freigegebener Songs ausgestattet ist. Außerdem müssen sie durch geeignete Maßnahmen erreichen, dass möglichst viele Kazaa-Nutzer auf die neue Software umsteigen.

In dem neuen Entscheid legte das Gericht nun als endgültigen Termin den 5. Dezember fest, an dem die Filter eingeführt sein müssten. Zudem verfügte der Richter, Sharman Networks müsse zur Filterung eine Liste von 3000 Song- und Künstlernamen einsetzen, die von der Musikindustrie geliefert würden. Anwender dürfen die Filterfunktion in der neuen Kazaa-Software nicht ausschalten können; außerdem ist die Musikindustrie berechtigt, die Liste der zu filternden Begriffe in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren. Diese Filterung soll laut Gericht Urheberrechtsverletzungen so weit wie möglich verhindern, bis im Februar über den Widerspruch von Kazaa gegen den Gerichtsentscheid vom September verhandelt wird.

In einer vergleichbaren Entscheidung hatte der oberste US-Bundesgerichtshof entschieden, dass die Tauschbörsen-Softwarhersteller Grokster und Streamcast Networks für Urheberrechtsverletzungen durch Nutzer der Software verantwortlich gemacht werden könnten: Es gebe genügend Hinweise darauf, dass die Filesharing-Software der Beklagten für illegale Zwecke gedacht gewesen sei beziehungsweise dafür, dass die Nutzer zu illegalen Handlungen angestiftet werden sollten. Die US-Musikindustrie feierte diese Entscheidung ähnlich wie ihr australisches Pendant das Urteil gegen Kazaa als durchschlagenden Erfolg gegen die Tauschbörsen. Grokster ebenso wie beispielsweise iMesh kündigten mittlerweile an, ihre Software zu ändern, um einen dem Urteil entsprechenden Dienst zu ermöglichen. (jk)