Richter lässt Sammelklage um ungewollte In-App-Käufe zu

Eine Sammelklage mehrerer Eltern gegen Apple, deren Kinder hohe Rechnungen durch In-App-Käufe erzeugten, läuft weiter.

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Von
  • Leo Becker

Eine gegen Apple gerichtete Sammelklage mehrerer Eltern wegen kostspieliger In-App-Einkäufe ihrer Kinder in iOS-Apps wird fortgeführt. Der zuständige Richter beim US-Bundesbezirksgericht in Nordkalifornien hat Apples Antrag, die Klage nicht zuzulassen, bereits Ende März 2012 abgelehnt. Auslöser der Klage waren teure In-App-Einkäufe, die Kinder in kostenlos zum Download bereitstehenden Apps getätigt hatten. Dies war möglich, da der App Store ursprünglich nach Eingabe des Passwortes (beispielsweise zum Herunterladen der Anwendung) für die anschließenden 15 Minuten auch beliebige In-App-Käufe zuließ, ohne erneut nach dem Kennwort zu fragen. Apple erstattete den Eltern die in diesen Fällen in Rechnung gestellte Summe offenbar wieder.

Im März 2011 hat der iPhone-Hersteller das Verhalten des App-Stores in Reaktion auf die Beschwerden geändert – seit dem muss für jeden ersten In-App-Kauf erneut das Passwort eingegeben werden. App-Store-Downloads und In-App-Einkäufe lassen sich in den "Einschränkungen" (iOS-Einstellungen – Allgemein) auch komplett abschalten. Inzwischen ist es an dieser Stelle zudem möglich, die Passwort-Eingabe für jede Kauftätigkeit sofort zu verlangen.

Die Kläger werfen Apple vor, die Apps als kostenlos zu vermarkten, ohne über die möglichen Folgekosten aufzuklären. Zudem wollen sie gerichtlich klären lassen, ob die Geschäftsbedingungen des Unternehmens auch für unabsichtlich durch Kinder getätigte In-App-Käufe gelten. An den teils teuren In-App-Kaufmöglichkeiten für virtuelle Währungen in überwiegend auf Kinder ausgerichteten Apps regte sich immer wieder Kritik, unter anderem auch durch US-Kongressabgeordnete. (lbe)