North Carolina erteilt Diebold den Wahlmaschinen-Segen
Der US-Bundesstaat hat das Unternehmen auf eine Liste amtlich empfohlener Wahlmaschinenhersteller gesetzt - obwohl Diebold selbst sagt, man könne die neuen Auflagen für den Einsatz von E-Voting-Maschinen in North Carolina nicht erfüllen.
Das für die Durchführung von Wahlen im US-Bundesstaat North Carolina zuständige State Board of Elections hat das Unternehmen Diebold Election Systems überraschend auf eine Liste amtlich empfohlener Wahlmaschinenhersteller gesetzt, obwohl Diebold sich eigenen Angaben zufolge außer Stande sieht, die neuen gesetzlichen Auflagen für den Einsatz von E-Voting-Maschinen im Ostküstenstaat zu erfüllen. Diese sehen unter anderem vor, dass die Gerätehersteller den Source-Code der verwendeten E-Voting-Programme offen legen und die an der Programmierung beteiligten Personen benennen müssen.
Weil Diebold befürchtet, bei einer Offenlegung des Source-Codes seiner Programme möglicherweise Rechte von Software-Drittanbietern wie Microsoft zu verletzen, war das Unternehmen zuletzt sogar vor Gericht gezogen und hatte versucht, eine Quasi-Immunität gegen Strafen (bis zu 100.000 US-Dollar pro Einzelfall) zu erreichen, die Herstellern in North Carolina beim Einsatz nicht gesetzeskonformer Wahlmaschinen drohen. Beim Wake County Superior Court blitzte das Unternehmen mit diesem Anliegen in der vergangenen Woche jedoch ab. Diebold müsse die Auflagen erfüllen, oder gegebenenfalls mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, befand der zuständige Richter.
Dass Diebold neben den ebenfalls vom State Board of Elections empfohlenen Unternehmen "Election Systems & Software" und "Sequoia Voting Systems" erlaubt werde, weiterhin Wahlmaschinen in North Carolina zu verkaufen, obwohl das Unternehmen die Auflagen nicht erfüllt, hält die Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) für illegal. "Der Wahlausschuss setzt sich einfach über die neue Gesetzgebung hinweg", schimpft EFF-Anwalt Matt Zimmerman. "Im August hat der Staat verschärfte Regeln erlassen, damit bei Wahlen künftig mehr Transparenz herrscht, und jetzt geht dieser Ausschuss hin und erlässt seine eigenen Regeln." Mit der Verschärfung der E-Voting-Gesetze hatte der Ostküstenstaat nicht zuletzt auf Unregelmäßigkeiten bei den US-Wahlen im vergangenen November reagiert, als beim Einsatz von Wahlmaschinen im Bezirk Carteret County mehrere tausend Stimmen verloren gingen und der Wahlprozess dadurch um mehrere Wochen verschleppt wurde.
Aus Kreisen des State Board of Elections hieß es, keines der Unternehmen, die sich für die Lieferung von Wahlmaschinen nach North Carolina beworben hatten, habe die Forderung nach Offenlegung des Source-Codes vollständig erfüllen können. Statt aber die Bewerbungen komplett zurückzuweisen und einen neuen Bieterprozess zu starten, habe man sich schließlich entschieden, alle drei Firmen zuzulassen. Die Wahlmaschinenhersteller müssen den Quellcode der Software von Drittanbietern jetzt nicht mehr selbst zur Verfügung stellen, sondern den Wahlausschuss lediglich darüber informieren, wo die Drittanbieter diesen treuhänderisch hinterlegt haben, sollte eine Überprüfung der Geräte bei Ungereimtheiten nötig sein.
Zu den Auseinandersetzungen um elektronische Wahlmaschinen siehe auch: (pmz)
- e-Voting: Anfechtung der Bundestagswahl wegen Wahlcomputern
- USA: Probleme mit E-Voting
- Innenministerium hält Prüfberichte von elektronischen Wahlmaschinen unter Verschluss
- US-Wahlen: "Jede Stimme soll künftig zählen"
- PrĂĽfrichtlinien fĂĽr elektronische Wahlmaschinen geplant
- Wahlbeobachter bei den US-Präsidentschaftswahlen in der Hightech-Falle