EU-Einheitspatent: geballte Kritik kurz vor Toresschluss

Kurz vor dem anvisierten Abschluss der jahrzehntelangen Verhandlungen über ein neues gewerbliches Schutzrecht in der Europäischen Union wächst vor allem in Großbritannien die Zahl der Bedenkenträger.

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Kurz vor dem anvisierten Abschluss der jahrzehntelangen Verhandlungen über ein neues, EU-weites gewerbliches Schutzrecht wächst vor allem in Großbritannien die Zahl der Bedenkenträger. Im Zentrum der Kritik steht das so genannte Trennungsprinzip aus dem deutschen Patentgerichtsverfahren, das über das geplante EU-Einheitspatent auch in Europa salonfähig werden könnte. Der auch hierzulande umstrittene Ansatz erlaubt es, Verletzungs- und Einspruchsverfahren unabhängig voneinander durchzuführen. So kann ein Gericht zum Beispiel auch dann schon eine einstweilige Verfügung wegen eines potenziellen Patentverstoßes erlassen, während die andere Seite noch in einem getrennten Prozess Nachweise für die mögliche Nichtigkeit des beklagten Schutzanspruchs prüfen lässt.

Der britische Abgeordnete William Cash warnte laut einem Bericht des Fachblogs IPKat vor kurzem bei einer Anhörung des Untersuchungsausschusses des House of Commons, dass die Risiken einer solchen Verfahrensaufteilung "gehörig unterschätzt" würden. Was dem Vernehmen nach für Deutschland kein großes Problem darstelle, könne nicht einfach auf Europa als Ganzes übertragen werden, betonte der Konservative. Sollte das System nicht funktionieren, gäbe es keine Möglichkeit mehr, dagegen rechtlich vorzugehen. Insgesamt laufe zu viel in die falsche Richtung mit der Initiative für ein Einheitspatent, auch wenn die Idee an sich nach wie vor sehr wertvoll sei. Ähnlich soll sich der Patentanwalt von BT (vormals British Telecom), Simon Roberts, geäußert haben.

Die britische Staatssekretärin im Wirtschafts- und Innovationsministerium, Judith Wilcox, ergänzte, sie habe die auch von zahlreichen Anwaltsvereinigungen ins Feld geführten Befürchtungen im Hinterkopf. Großbritannien werde keinem Vorstoß zustimmen, ohne die Eingaben von Interessenvertretern sorgfältig geprüft zu haben. Man habe von Anfang an Wert darauf gelegt, dass es eine spezielle Gerichtsbarkeit für das Einheitspatent gebe und nicht etwa von vornherein der Europäische Gerichtshof (EuGH) darüber entscheide. Parallel twitterte die Baroness, die den Tories angehört, dass dieses zentrale Patentgericht in London angesiedelt werden müsse.

Großbritannien, Frankreich und Deutschland erheben allesamt Ansprüche auf den Sitz der neuen Gerichtsinstanz, was eine Einigung auf den mittlerweile gefundenen Weg bereits seit Monaten verzögert. Vertreter aus Politik und Wirtschaft hierzulande sind zwar weiter optimistisch, dass eine Lösung der Streitfrage bis zu den nächsten beiden Treffen des zuständigen EU-Wettbewerbsrates Ende Mai oder im Juni gelingt und die Initiative insgesamt verabschiedet werden kann. Dass jetzt noch einmal im Vereinigten Königreich geballte Kritik laut wird, hat viele Befürworter des Einheitspatents aber überrascht.

Gegner des Vorhabens sehen sich in ihrer Linie bestätigt. Es sei erstaunlich, dass zentrale Fragen wie die des Trennungsprinzips, der Ansiedlung der zuständigen Gerichte und die von Softwarepatenten nicht gelöst seien, moniert Benjamin Henrion, Präsident des Fördervereins für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII). Mehrere Mittelstandsverbände treibt bereits seit längerem die Sorge um, dass über die neue Patentgerichtsbarkeit die zahlreichen Schutzrechte auf "computerimplementierte Erfindungen" legalisiert werden könnten, die das Europäische Patentamt (EPA) über Jahre hinweg gegen den Geist des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) vergeben habe.

Henrion appellierte an die Entwicklergemeinde, endlich aufzuwachen. Deutsche Gerichte seien bereits ein "Magnet für Patent-Trolle", und die neue EU-Patentgerichtsbarkeit erlaube es diesen nun, Produkte für einen Markt mit mehreren Hundert Millionen Kunden zu blockieren. Deutschlands "verfehltes Patentsystem" drohe auf die gesamte EU ausgedehnt zu werden. Es sei zudem bezeichnend, dass "die Patentgemeinde" darauf dringe, dass der EuGH außen vor bleibe. Dies sei getrieben von der Angst, dass die Luxemburger Richter bei der Frage von Softwarepatenten ein Wörtchen mitreden könnten.

Gar als ein rechtliches Monster, das im Nachhinein nicht mehr gezähmt werden könnte, bezeichnet Hanns Ullrich, Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, den Vorstoß für ein Einheitspatent. Dessen ganze Substanz leite sich in seiner jetzigen Form vom internationalen Recht ab, sodass künftige Änderungen außerhalb der Reichweite der EU stünden. Es sei fraglich, warum die EU-Abgeordneten, der Rat und die Kommission dem Prozess überhaupt bislang zugestimmt hätten. (ssu)