Neue Telekommunikationsregeln bringen Verbesserungen für Nutzer

Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt erlangt die jüngste Novelle des Telekommunikationsgesetzes Gültigkeit. Für die Kostenfreiheit von Warteschleifen und die Preisansagepflicht bei "Call by Call" gelten noch Übergangszeiten.

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Mit der Veröffentlichung (PDF-Datei) im Bundesgesetzblatt erlangt die jüngste Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) am heutigen Donnerstag Gültigkeit. Eine Ausnahme gilt für die Pflicht zur Preisansage bei "Call by Call"-Telefonaten, die nach dem aktuellen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts erst am 1. August in Kraft treten soll. Schon im Gesetz vorgesehen sind Übergangsfristen für die Kostenfreiheit telefonischer Warteschleifen bei Sonderrufnummern. Binnen drei Monaten sollen die Anbieter zunächst die ersten zwei Minuten nicht berechnen, nach einem Jahr die gesamte Wartezeit.

Die Branche hatte im Vorfeld moniert, dass die erforderlichen technischen Umstellungen zeitaufwendig seien. Mittlerweile hätten sich die Deutsche Telekom und die Wettbewerber bei der Suche nach einer geeigneten Lösung zur Umsetzung der Vorgaben zumindest "auf den nächsten Schritt" geeinigt, teilte der Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten (VATM) gerade mit. Sie hätten bei der Bundesnetzagentur einen entsprechenden Vorschlag eingereicht und bei der Regulierungsbehörde eine Anhörung zu dem Thema beantragt. Vorgesehen sei eine pauschal als Block abgerechnete neue Teilgasse mit der Vorwahl 01806 sowie eine minutentarifierte Ergänzung unter der 01807.

Für weitere Anregungen seien beide Seiten offen, betonte VATM-Geschäftsführer Jürgen Grützner. Die meisten bisher diskutierten Ideen hätten nicht die Anforderung erfüllen können, im Festnetz und im Mobilfunk gleichermaßen praktikabel und kundenfreundlich zu sein. Leider seien die technischen Möglichkeiten auf den alten leitungsvermittelten Netzen extrem beschränkt. Er hoffe darauf, dass die Bundesnetzagentur auf Basis des eingebrachten Papiers bald rechtliche Klarheit schaffen werde.

Generell bringt die Reform einige verbraucherrechtliche Verbesserungen mit sich. Festnetzanschlüsse sollen künftig innerhalb eines Arbeitstages gewechselt werden können. Bei der Mitnahme der Telefonnummer ist diese ebenfalls binnen 24 Stunden wieder freizuschalten. Anbieter von Ortungsdiensten müssen die Nutzer künftig per SMS informieren, wenn sie diese lokalisieren. Zudem erhalten Kunden die Möglichkeit, die Bezahlfunktion beim Mobiltelefon zu sperren. Telefon- und Internetanbieter müssen ferner mindestens eine Tarifvariante mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten anbieten, während derzeit zwei Jahre die Regel sind.

Das Bundeswirtschaftsministerium betonte, dass die Novelle auch ein wichtiges Element der Breitbandstrategie der Bundesregierung bilde und zusätzliche Anreize für Investitionen in neue Hochgeschwindigkeitsnetze schaffe. Sie erleichtere so den Ausbau der Datenautobahn. Unter anderem werden Gas- und Stromversorger verpflichtet, unter bestimmten Bedingungen Leerrohre für Internetkabel gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen. Bei Straßen oder Trassen, die im Besitz des Bundes beziehungsweise der Deutschen Bahn sind, ist ein Anspruch auf Mitnutzung vorgesehen. Glasfaserleitungen sollen abweichend von bisherigen Richtlinien mit einer geringeren Tiefe per Microtrenching-Verfahren verlegt werden. Dadurch werden dem Hightech-Verband Bitkom zufolge unnötige Kosten und zusätzliche Baustellen vermieden.

Die Netzneutralität wird nicht gesetzlich geregelt. Der Bundesregierung wird aber die Möglichkeit zum Erlass einer Rechtsverordnung eingeräumt, um "die grundsätzlichen Anforderungen an eine diskriminierungsfreie Datenübermittlung und den diskriminierungsfreien Zugang zu Inhalten und Anwendungen festzulegen". Nach Ansicht von Beobachtern dürfte dies nicht ausreichen, um das Prinzip des offenen Internets zu erhalten. (jk)