Filesharing-Prozess: Joel Tenenbaum ruft das oberste US-Gericht an

Tenenbaum hält die ihm aufgebürdete Strafe in Höhe von 675.000 US-Dollar wegen Copyright-Verletzungen in Tauschbörsen und das gesamte Verfahren für verfassungswidrig, da es Klagewellen initiiert habe.

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Joel Tenenbaum, frischgebackener Doktor der Physik, hält die ihm aufgebürdete Strafe in Höhe von 675.000 US-Dollar wegen Copyright-Verletzungen in Tauschbörsen und das gesamte Prozedere für verfassungswidrig. Er hat daher unterstützt vom Harvard-Rechtsprofessor Charles Nesson den Supreme Court, das oberste US-Gericht angerufen. Der Physiker, der wegen illegalen Filesharings verurteilt wurde, will so dafür sorgen, dass die US-amerikanische Gesetzgebung zum Schutz von Urhebern und Verwertern nicht ausgeweitet interpretiert wird. Es dürfe nicht sein, heißt es in der jetzt veröffentlichten Verfassungsbeschwerde (PDF-Datei), dass "buchstäblich Millionen nicht-gewerblich handelnde Verbraucher zu Schadenersatzzahlungen in Billionenhöhe" verurteilt werden könnten.

Auch wenn einzelne Plattenfirmen und der US-Verband der Musikindustrie RIAA mittlerweile ihre Strategie geändert hätten und nicht mehr einzelne Verbraucher verklagten, begünstige das Copyright-System zahlreiche Nachfolger auf diesem Weg, meint Tenenbaum. Die Möglichkeit, die "asymmetrischen", Betroffene zu einem Vergleich drängenden Verfahrenskosten zu missbrauchen, mache die Verteidigung durch Einzelpersonen "ökonomisch irrational". Copyright-Trolle nutzten die rechtliche Struktur und die Abschreckungstaktiken, welche die RIAA eingeführt habe. Eine "völlig aus dem Ruder gelaufene juristische Architektur" müsse überprüft und korrigiert werden; sie reiche weit über unterschiedliche Entscheidungen von Bundesgerichten hinaus.

Nesson betont weiter, dass die gegen seinen Mandanten angewendete Klagepraxis unfair und unethisch sei. Die Ausgleichszahlungen seien jenseits jeglichen vernünftigen Maßstabs derart hoch angesetzt worden, dass sie nicht nur ihn von weiteren rechtswidrigen Filesharing-Aktivitäten abbringen sollten. Vielmehr hätten es die Labels darauf angelegt, eine Art Mythos zu schaffen, um Kindern, Schülern sowie Eltern Angst vor der Nutzung des Internets einzuflößen und sich so der "Flut der digitalen Zukunft" entgegenzustellen.

Tenenbaum konnte 2010 vor einem Bundesgerichts in Massachusetts zunächst erreichen, dass die von einem Geschworenengericht für das Verbreiten von 30 Liedern über den Tauschdienst Kazaa festgesetzte Strafe in Höhe von 675.000 US-Dollar auf ein Zehntel gesenkt wurde. Die klagenden Plattenfirmen waren aber in Berufung gegangen und setzten durch, dass die ursprünglichen Sanktionen wieder in Kraft gesetzt wurden. Das gesamte Verfahren dauert schon seit 2004 an und könnte sich – ähnlich wie der zweite laufende Filesharing-Schauprozess gegen Jammie Thomas-Rasset – noch lange hinziehen, wenn sich nicht eine Seite mit einem Richterspruch zufrieden gibt oder das Oberste US-Gericht nun ein Machtwort spricht. Die Entscheidung, ob der Supreme Court den Fall annimmt, könnte bereits nächste Woche bekannt gegeben werden. (anw)