Brandenburg: Bilanz zum Informationsfreiheitsgesetz

Der scheidende Brandenburger Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hat das 1998 in Brandenburg eingeführte Akteneinsichtsrecht als Erfolg bezeichnet.

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  • dpa

Der scheidende Brandenburger Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hat das 1998 in Brandenburg eingeführte Akteneinsichtsrecht (Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz, AIG) als Erfolg bezeichnet. "Es hat sich gut in der Praxis bewährt", sagte er in einem dpa-Gespräch. "Dazu trug auch die im vergangenen Jahr vorgenommene Gesetzesänderung bei." Mit der Novelle sei die Vier-Wochen-Frist für die abschließende Bearbeitung von Anträgen eingeführt worden. Zuvor hätten Bürger oft viele Monate auf eine Antwort der Behörden warten müssen. Außerdem könnten jetzt die Anträge auch elektronisch gestellt werden.

1998 war Brandenburg bei der Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes bundesweiter Vorreiter und musste viel Kritik einstecken. "Inzwischen hat in Deutschland ein Umdenken eingesetzt", versicherte Dix. "Mit ähnlichen gesetzlichen Regelungen haben die Länder Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen nachgezogen." Im Bundestag wird ebenfalls über den Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes diskutiert. "Die Zeichen für eine Verabschiedung stehen gut", meint Dix. Allerdings gab es am Entwurf der rot-grünen Koalition auch einige Kritik aus verschiedenen Lagern.

"Zur sprichwörtlichen gläsernen Verwaltung in Brandenburg ist es trotz aller erreichten Fortschritte allerdings noch ein weiter Weg", betonte Dix. "Bisher wird das Einsichtsrecht von den Menschen noch nicht intensiv genug genutzt." Dabei handle es sich um einen Prozess, der erst nach Jahren erreicht werde. Die Akteneinsicht in den Behördenstuben konzentriere sich vorrangig auf Unterlagen für die Stadtentwicklung, Bauen und den Umweltschutz. Allerdings verfügt Dix über keine Unterlagen über die Zahl der bewilligten Anträge. "Leider veröffentlichen das Land und die meisten Kommunen darüber keinerlei Angaben", sagte der oberste Datenschützer. In seinem Büro gingen lediglich die Beschwerden über abgelehnte Anträge ein. "Das sind jährlich etwa 40." Aus dieser Zahl lasse sich jedoch nicht schließen, wie viele Bürger tatsächlich in die Akten der Verwaltung Einblick nehmen könnten.

Die einzige positive Ausnahme bei der Erhebung von Zahlen mache Potsdam. Hier werde eine Statistik über die Akteneinsicht geführt. So seien von März 1998 bis September 2003 von 406 gestellten Anträgen 388 bewilligt worden. "Das ist eine gute Zahl, die ich als Erfolg bewerte", sagte Dix. Als Problem bezeichnete er die Erhebung von Kosten. "Diese dürfen keinesfalls so hoch sein, dass sie eine abschreckende Wirkung auf die Antragsteller ausüben." Deshalb bestehe nach dem Gesetz auch die Möglichkeit, keinen einzigen Cent dafür zu fordern. Die Stadt Potsdam habe einen durchschnittlichen Betrag von zehn Euro pro Antrag in Rechnung gestellt. (dpa) / (jk)