Grüne wollen Informationsfreiheit im Grundgesetz verankern

Die Bundestagsfraktion der Grünen hat ihren bereits angekündigten Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, mit dem nach dem Motto "Informationsfreiheit 2.0" ein Grundrecht auf Akteneinsicht geschaffen werden soll.

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Die Bundestagsfraktion der Grünen hat jetzt ihren bereits im Herbst angekündigten Gesetzentwurf ins Parlament eingebracht, mit dem sie nach dem Motto "Informationsfreiheit 2.0" ein neues Grundrecht schaffen will. Den Grünen schwebt vor, einen neuen Absatz 2a in Artikel 5 der Verfassung einzufügen. Demnach soll jeder das Recht erhalten "auf Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen sowie zu Informationen nicht öffentlicher Stellen, soweit diese öffentliche Aufgaben wahrnehmen". Akten sonstiger privater Stellen sollen einsehbar sein, soweit dies "den überwiegenden Interessen der Allgemeinheit" diene. Einzelheiten solle ein Bundesgesetz regeln. Über das Vorhaben soll der Bundestag im Plenum am morgigen Freitag in 1. Lesung beraten.

Im Bund ist nach einigem Hin und Her zwar seit Anfang 2006 ein Informationsfreiheitsgesetz schon in Kraft, es enthält aber zahlreiche Ausnahmen. Zudem schränkt der enthaltene absolute Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen die Informationsfreiheit bei Bundesbehörden elementar ein, wie ein 2011 vorgestelltes Rechtsgutachten herausarbeitete. Juristen und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, setzen sich daher schon seit Längerem für ein Grundrecht auf Akteneinsicht ein.

Die Grünen meinen, das Grundgesetz gewähre lediglich ein Abwehrrecht gegen die Beeinträchtigung des Zugangs zu allgemein zugänglichen Informationsquellen, nicht jedoch einen Anspruch auf Offenlegung. Das Recht auf Informationszugang in Verfassungen zu verankern sei international nicht neu; das Prinzip der Öffentlichkeit von amtlichen Dokumenten und individuelle Informationsgrundrechte sei in Belgien, Finnland und Schweden fest verankert. Darüber hinaus enthielten viele europäische Verfassungen Grundrechte auf Zugang zu Umweltinformationen.

Das angestrebte Grundrecht würde nicht nur die Einsichtsrechte von Individuen verbessern, sondern auch die staatliche Vorsorgeverpflichtung, meinen die Grünen. Es verliehe ein Recht auf Informationszugang auch gegenüber solchen Privatpersonen und Unternehmen, die etwa als Anbieter unverzichtbarer Grundnahrungsmittel oder als Betreiber von Industrieanlagen mit undurchsichtigen Auswirkungen auf die Umwelt eine faktische Machtposition innehaben. Allgemein werde der moderne demokratische Rechtsstaat transparenter, unterstreichen die Grünen. Dadurch könne die Öffentlichkeit besser partizipieren und staatliche Stellen besser kontrollieren. (anw)