EU-Parlament beschließt EU-Maut

Mit der neuen europäischen Wegekostenrichtlinie haben alle Anstrengungen eine Niederlage erlitten, die die LKW-Maut im Sinne ökologischer Verkehrsplanung definierten; eine Zweckbindung der Finanzmittel und Mautdaten ist ebenfalls nicht vorgesehen.

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Von
  • Detlef Borchers

Nach jahrlangen Verhandlungen ist die europaweite einheitliche Wegekostenrichtlinie für LKW, auch Eurovignette genannt, mit breiter Mehrheit heute in Straßburg vom Europaparlament verabschiedet worden. Angenommen wurde ein Kompromiss, dem alle großen Parteien zustimmten. Abgelehnt wurden alle Änderungsanträge der Grünen, in die europäische LKW-Maut ökologische Kriterien einzubauen. Dagegen erhielt der italienische Wunsch nach einem Rabatt von 13% für vielfahrende LKW ebenso die Zustimmung wie das österreichische Begehren nach einem Mautaufschlag von 15% in sensiblen Gegenden und 25% in Bergregionen. Auch Deutschland konnte sich mit seinem Wunsch durchsetzen, dass es die Mautpflicht für Klein-LKW ab 3,5 Tonnen erst ab 2012 durchsetzen muss. Andernfalls hätte das Mautsystem von Toll Collect diese LKW-Klasse schon im Jahre 2007 aufnehmen müssen.

Mit der neuen europäischen Wegekostenrichtlinie haben trotz Mautzuschlägen für sensible Regionen und Bergregionen alle Anstrengungen eine Niederlage erlitten, die die LKW-Maut im Sinne ökologischer Verkehrsplanung definierten. Die Einbeziehung "externer Kosten" in die LKW-Maut, also die Umlage von Umwelt-, Lärm- und Gesundheitskosten wurde vom Parlament abgelehnt. Eine Kommission soll bis 2008 Rechenmodelle prüfen, wie diese Kosten in der Maut berücksichtigt werden können. Frühestens ab 2011 könnten dann diese Faktoren in die nächste Wegekostenrichtlinie einfließen. Erst ab 2010 sind die EU-Staaten verpflichtet, Schadstoffklassen zu berücksichtigen und Aufschläge nach Tages- und Jahreszeit einzuführen. Bis zu diesem Zeitpunkt sind damit einfache Vignettenlösungen zur Bezahlung der Maut möglich.

Unter finanzpolitischen Aspekten ist die gescheiterte Zweckbindung der LKW-Maut wichtig: Mit der allgemeinen Formel "Erhaltung der Infrastruktur" haben die Finanzminister der EU ausreichend Spielraum, die Einnahmen anderweitig zu verwenden. Auch eine Zweckbindung der je nach Mautsystem anfallenden Mautdaten ist nicht auf europäischer Ebene verankert worden. Somit könnte das deutsche Autobahnmautgesetz, das eine Zweckbindung der Daten vorsieht und den polizeilichen Zugriff auf die Daten ausschließt, verändert werden. Hintergrund dieser Nicht-Regulierung ist die britische Absicht, die Einführung einer (allgemeinen) Maut in Großbritannien an finanzielle Erleichterungen bei der Fahrzeugversicherung zu binden. Bei dem von IBM entwickelten Pay as you Drive sollen nicht nur die zurückgelegten Fahrzeugkilometer berechnet werden, sondern auch das Einhalten von Verkehrsregeln und Tempolimits: Wer besonnen fährt, bekommt Rabatt.

Zur satellitengestützten LKW-Maut und weiteren Vorhaben zur elektronischen Verkehrskontrolle siehe auch:

(Detlef Borchers) / (jk)