FDP will Werbung und Produktplatzierung in audiovisuellen Diensten freigeben

Die FDP- Bundestagsfraktion hat gemeinsam mit den Liberalen im EU-Parlament ihre Position zur umstrittenen Novelle der EU-Fernsehrichtlinie neu abgesteckt und Mindestregulierungsstandards auch für neue Medien akzeptiert.

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Die FDP-Fraktion im Bundestag hat gemeinsam mit den Liberalen im EU-Parlament ihre Position zur umstrittenen Novelle der EU-Fernsehrichtlinie neu abgesteckt und dabei Mindestregulierungsstandards auch für neue Medien akzeptiert. Für Bereiche wie den Jugendschutz, den Schutz der Menschenwürde, Werbung und Produktplatzierungen oder das Recht auf Gegendarstellungen sollen demnach bei allen audiovisuellen Medienangeboten einheitliche Grundanforderungen gelten. Eine solche Ausdehnung der Fernsehrichtlinie hatte die für die Medien und die Informationsgesellschaft zuständige EU-Kommissarin Viviane Reding in ihrem Entwurf für die Reform der Direktive vorgeschlagen.

Ganz gleich soll die Regulierungsdichte den Liberalen zufolge aber nicht sein. Angebote, die ihre Inhalte mit Hilfe von Passwortvergabe und Zugangskontrollen nur geschlossenen Benutzerkreisen zugänglich machen, bräuchten insbesondere nicht dieselben Jugendschutzvorschriften, forderte Hans-Joachim Otto, Vorsitzender des Kultur- und Medienausschuss des Bundestags, bei einem Pressegespräch der FDP am heutigen Donnerstag in Berlin. So wolle man verhindern, dass die Revision der Fernsehrichtlinie zur "Knebelung" der neuen Medien missbraucht werde.

Die Liberalen im Bundestag haben mit der Neupositionierung ihre bisherige Haltung teilweise revidiert. So hatten sie im Mai eine Ausweitung der Fernsehrichtlinie auf die neuen Medien, die im Richtlinienentwurf als "non-lineare Dienste" erfasst werden, noch als unnötig empfunden. Gespräche mit dem für die FDP im EU-Parlament sitzenden Abgeordneten Jorgo Chatzimarkakis zeigten jedoch, dass die ursprüngliche Linie in Brüssel keinesfalls durchzusetzen gewesen wäre. "Es wird eine allumfassende Regulierung geben", stellte Chatzimarkakis klar. Er plädierte aber mit für "größere Auflagen für die linearen Dienste", also das klassische, im Ablauf dem Zuschauer zeitlich vorgegebene Fernsehprogramm. Dort hätten die Sender eine größere Verantwortung als bei nicht-linearen, vom Nutzer nach eigener Entscheidung abrufbaren Diensten. Diese hänge auch damit zusammen, dass die linearen Programmveranstalter teilweise durch Rundfunkgebühren finanziert seien.

Darüber hinaus macht sich die FDP vor allem für eine Liberalisierung der Werberegelungen stark. Die bisherigen "rigiden" Auflagen in Form starrer Vorgaben für höchstens alle 30 Minuten erfolgende Unterbrechungen für Reklame oder die Einbindung von Spots in klar gegliederte Blöcke halten die Liberalen im Gegensatz etwa zu den Grünen und zur EU-Parlamentsberichterstatterin Ruth Hieronymi (CDU) für "nicht mehr zeitgemäß", wie Christoph Waitz, der medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, deutlich machte. "Es liegt in Verantwortung des Nutzers, wie viel Werbung er sich in den einzelnen Kanälen zumuten lässt." Würden einzelne Anbieter die Zuschauer mit Spots zu sehr nerven, sollten diese eben umschalten. Allein eine Begrenzung der täglich erlaubten Gesamtwerbemenge und gesonderte Schutzregelungen für Kinderprogramme erachten die Liberalen noch für sinnvoll.

Beim Streitthema Produktplatzierung stärkt die FDP Reding den Rücken und will Product Placement bei einer klaren Kennzeichnung zulassen. Es sei begrüßenswert, diese Werbeform "aus der Schmuddelecke der Schleichwerbung herauszuholen", meint Chatzimarkakis. Den "Feldzug" der öffentlich-rechtlichen Sender in Brüssel gegen eine solche Freigabe hält er angesichts des ein oder anderen aufgedeckten entsprechenden "Skandals" in deren Reihen für "bigott". Beschränkt wissen wollen die Liberalen Produktplatzierungen auf fiktionale Inhalte in Form von Spiel- und Fernsehfilmen. Nachrichten, Ratgebersendungen und politische Magazine müssten davon ganz frei bleiben, um deren Glaubwürdigkeit nicht in Gefahr zu bringen.

Hinweise auf Product Placement sollen laut dem Positionspapier zu Beginn, während des laufenden Programms und am Ende einer Sendung erfolgen. Begleitend dazu müssten zusätzliche Informationen dazu per Videotext, im Internet oder sonstigen Medien angeboten werden. Den Öffentlich-Rechtlichen wollen die Liberalen diese Einnahmequelle zudem verwehren. Wer acht Milliarden Euro im Jahr über die GEZ bekomme, kann sich gemäß Otto "doch ohne Produktplatzierungen finanzieren."

Die FDP plädiert ferner gemeinsam mit der EU-Kommission für die Einführung eines Rechts auf Kurzberichterstattung. Dieses würde es Programmanbietern gestatten, etwa kurze Ausschnitte von Sportereignissen oder anderen Veranstaltungen von großem öffentlichen Interesse gegen die Zahlung eines angemessenen Entgeltes und der Wahrung der Urheberrechte unter anderem durch den Zugriff auf das Sendesignal des gastgebenden Senders zu zeigen.

Quoten für europäische Koproduktionen lehnen die Liberalen strikt ab, setzen sich aber für "eine starke Ausgestaltung des Rechts auf Gegendarstellung" und eine EU-weite Regelung dazu ein. Diese sollte sich auch auf die neuen Mediendienste beziehen. Um Videoblogs oder andere private audiovisuelle Webangebote außen vor zu halten, wollen sie die Ausrichtung der Richtlinie auf Massenkommunikation mit entsprechender Meinungsmacht begrenzt wissen. Ihre Position wollen die Liberalen über einen Änderungsantrag im EU-Parlament einbringen. Darüber hinaus planen sie, im Bundestag einen Entschließungsantrag an die Bundesregierung zu stellen. Diese soll dann im EU-Ministerrat die Kompromisslinie der FDP vertreten, wenn sich auch andere Bundestagsfraktionen dafür erwärmen können.

Zu den Diskussionen um die neue Fernsehrichtlinie der EU siehe auch:

(Stefan Krempl) / (jk)