Nachrichtenagentur verbreitete Hoax

Zum Jahreswechsel ist Associated Press auf eine gefälschte Pressemitteilung und Website eines angeblichen "Bund Deutscher Juristen" hereingefallen.

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Der Fake eines "Bund Deutscher Juristen" ("BDJ") hat zum Jahreswechsel für eine Falschmeldung der Nachrichtenagentur Associated Press (AP) gesorgt. Diese meldete, der angeblich 1952 von Richtern des Bundesverfassungsgerichts und Bundesgerichtshofs als gemeinnütziger Verein gegründete Bund fordere, zur Terrorbekämpfung "leichte Folter" zuzulassen. Spiegel online, eine der Publikationen, die diese AP-Meldung verbreitete, löschte die Meldung von der Website und veröffentlichte später stattdessen eine Entschuldigung mit Erläuterung. Auch andere wie der MDR und eine grüne Politikerin fielen auf die Fälschung herein.

Der Zugang über den größten Teil der Links der auf den ersten Blick unauffällig gestalteten, vor einer Woche bei Proxy Inc. im US-Bundesstaat Arizona eingerichteten Website der "Richtervereinigung" ist passwortgeschützt. Lediglich ein Klick auf "aktuell" führt zu einem Überblick zu drei angeblichen Pressemitteilungen. Aus der neuesten geht hervor, dass der "BDJ" die "Folterforderung von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble" unterstütze. Darin äußert sich ein nicht real existierender "BDJ-Vorsitzender" und "Strafrichter am Bundesgerichtshof Dr. Claus Grötz": "Das Leben unschuldiger Opfer besitzt einen höheren Wert als die körperliche Integrität von Verbrechern. Wir müssen jetzt Tabus brechen. Die Gewinnung von Aussagen mittels leichter Foltermaßnahmen und die Verwertung solcher Aussagen sind zukünftig möglich zu machen." Grünen-Geschäftsführerin Steffi Lemke forderte Grötz zum Rücktritt auf.

Der Berliner Tagesspiegel berichtet, die Urheber hätten sich mittlerweile "indirekt zu ihrer Tat" bekannt. Die Zeitung beruft sich dabei auf eine ihnen zugeschickte E-Mail, aus der – so sie denn glaubwürdig ist – aber keine Motive für die gefälschte Pressemitteilung hervorgingen. Auf der "BDJ"-Website selbst sind mittlerweile einige Links aufgelistet, die auf Fundstellen der Falschmeldung oder auf Hintergrundartikel verweisen.

Aktueller Anlass des Hoaxes ist die Debatte um die Verwendung von Geständnissen, die unter Folter erpresst wurden. Schäuble hatte am Wochenende bekräftigt, im Kampf gegen Terroristen jeden Hinweis nutzen zu wollen, der zu bekommen sei. Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, warnte hingegen davor, rechtsstaatliche Prinzipien aufzugeben. Foltergeständnisse seien kein taugliches und zulässiges Beweismittel in deutschen Strafverfahren.

Peter M. Gehrig, Chefredakteur des deutschen Dienstes der Nachrichtenagentur AP, schilderte gegenüber der Tageszeitung zu den Hintergründen der Falschmeldung, der Frühdienst habe am Neujahrsmorgen eine Presseerklärung als E-Mail vorgefunden und sich auf der angegebenen Homepage von der Existenz des "BDJ" überzeugt. Später habe AP Anfragen, wo die Organisation für weitere Interviews zu erreichen sei, aber nicht beantworten können und wurde misstrauisch. Zu spät, denn zu diesem Zeitpunkt hatten andere Medien die "Nachricht" schon übernommen. Sollte sich ein Verantwortlicher in Deutschland ermitteln lassen, werde AP rechtliche Schritte einleiten.

Die Fälscher kannten sich offenbar mit den "Medienabläufen an Neujahr aus", schreibt die taz weiter. Spiegel online schildert einen "nachrichtenarmen Feiertag mit beschränkten Recherchemöglichkeiten". Doch auch zu anderen Zeiten besteht die Gefahr, dass Falschmeldungen kursieren können. Im vergangenen Jahr ging beispielsweise ein angeblich von Microsoft gehegter Plan einer "Einweg-DVD" herum, der aber offensichtlich auf Missverständnissen eines britischen Reporters über Microsofts DRM-geschütztes Medienformat beruhte. Die vor fünf Jahren angesetzte Versteigerung der Domain sex.com dagegen stellte sich später als klassische Ente heraus. (anw)