WIPO Broadcasting Treaty: Vertragskonferenz für kommenden Sommer geplant
Obwohl die Mitgliedsländer der World Intellectual Property Organisation von einer Einigung noch weit entfernt sind, wurde jetzt ein Termin für die Verabschiedung des umstrittenen Vertragswerks zum Schutz der Rechte von Rundfunkorganisationen anberaumt.
Der Ständige Ausschuss für Urheberrecht und verwandte Rechte (SCCR) der World Intellectual Property Organisation (WIPO) hat am gestrigen Mittwoch in Genf grünes Licht für eine internationale Vertragskonferenz zur Verabschiedung des umstrittenen WIPO Broadcasting Treaty gegeben. Die Konferenz soll zwischen dem 11. Juli und 1. August kommenden Jahres stattfinden. Zuvor sollen existierende Differenzen auf einer oder mehreren internationalen und regionalen Vorbereitungssitzungen ausgeräumt werden. Solche Differenzen gibt es noch zuhauf. Bis zuletzt versagten mehrere WIPO-Mitgliedsstaaten dem finnischen SCCR-Vorsitzenden Jukka Liedes ihre Zustimmung zur Festlegung der Vertragskonferenz.
Die US-Delegation erklärte Medienberichten zufolge: "Zum gegenwärtigen Zeitpunkt sehen wir es so, dass der vorliegende Vertragsvorschlag SCCR 15/2 keine Basis für eine internationale Vertragskonferenz ist." Man befürchte, dass der Vertrag über einen eng gefassten Schutz von Rundfunkunternehmen hinausreiche und Fragen zum Schutz der kulturellen Vielfalt berühre. Zudem sei der Umfang des Schutzes technischer Schutzmaßnahmen noch nicht klar festgelegt und bedürfe weiterer Präzisierung.
Zwischen den USA und Europa umstritten ist neben den Schrankenregelungen die Frage, inwieweit über Internet verbreitete Rundfunkprogramme ebenfalls geschützt werden sollen. Die USA forderten im Fall von Schutzvorkehrungen für Internet-Übertragungen klassischer Rundfunkunternehmen auch einen Schutz für "Netcaster". Letzteres wurde aber von einer breiten Mehrheit bereits im Mai abgelehnt. Viele Mitgliedsstaaten hielten die Konsequenzen eines solch weitreichenden Schutzes für kaum absehbar.
"Laut eigenen Aussagen hat Jukka aber nicht aufgegeben, Webcasting in den Vertrag aufzunehmen, und viele sehen es schon jetzt an verschiedener Stelle in den Paragrafen 5 und 9 angelegt", schreibt James Love von der Bürgerrechtsorganisation Consumer Project on Technology (CPTech), die die WIPO-Broadcasting-Verhandlungen seit mehreren Jahren kritisch begleitet. "Das Abkommen soll 'einen Schutz des Signals für Rundfunk- und Kabelfernsehunternehmen bieten, ohne dass Rechte auf den Inhalt berührt seien, die übertragen werden.' Aber paradoxerweise wird eine Schutzfrist von 20 Jahren verlangt und eine Reihe von exklusiven Rechten wie die Aufzeichnung, Wiederholung und weitere Downstream- sowie Schutz-Rechte für den Umgehungsschutz im Stil des WIPO Copyright Treaty", so Love. CPTech hatte vergangene Woche in einer gemeinsamen Aktion mit IT-Giganten wie Intel, AT&T, Sony und vielen anderen vor den Folgen für technische Innovation und die Nutzungsmöglichkeiten von Endnutzern gewarnt.
Erfolgskonzepte wie YouTube etwa laufen nach Ansicht von Robin Gross von der Bürgerrechtsorganisation IPJustice Gefahr, das Futter für ihre Videoclips zu verlieren. Gross kritisierte in einer ersten Stellungnahme heftig die eigenmächtige Vorgehensweise des SCCR-Vorsitzenden. Zuvor hatten unter anderem Indien, Brasilien, Argentinien, Bolivien, Iran und Südafrika davor gewarnt, schon jetzt ohne grundlegende Einigung einen Termin für die diplomatische Konferenz festzulegen.
NGO-Vertreter monierten überdies, die WIPO habe während der SCCR-Konferenz die Möglichkeiten für die Öffentlichkeit eingeschränkt, an den Sitzungen auch nur als Beobachter teilzunehmen. Man habe wohl den Eindruck erwecken wollen, dass Einigkeit über die Einführung neuer Urheberrechte für Rundfunkunternehmen herrsche, so Love. Die Gegner, insbesondere verärgerte Mitgliedsländer, könnten nun lediglich bei der Ende September anstehenden WIPO-Generalversammlung noch einmal gegen den Entscheid für die Konferenz Einspruch erheben. Diese hat bei der Terminierung das letzte Wort.
Zum Broadcasting Treaty der WIPO siehe auch:
- WIPO startet weitere Verhandlungen zum Schutz gegen "Signalpiraterie"
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- Was für Broadcasting recht ist, soll für Netcasting billig sein
- WIPO Broadcasting Treaty: "Schutz und Förderung kultureller Vielfalt"
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- Neues Schutz-Abkommen für Rundfunkprogramme und Webcasts
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(Monika Ermert) / (pmz)