UN-Menschenrechtsrat: Meinungsfreiheit gilt auch online

In Genf hat sich der Menschenrechtsrat auf eine Kompromisserklärung geeinigt. Demnach gilt der Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschrechte auch im Cyberspace.

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Was offline geschützt ist, das muss auch online geschützt bleiben, das gilt insbesondere auch für das Recht auf freie Meinungsäußerung. Das hat der UN-Menschenrechtsrat (HRC) in Genf in einer Erklärung (PDF-Datei) festgehalten. Nach einer ersten Debatte über die freie Meinungsäußerung im Netz Ende Februar verabschiedete der Menschenrechtsrat am gestrigen Donnerstag die kurze Erklärung zur Gültigkeit des Artikels 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte auch im Cyberspace.

Staaten sollen den "Zugang zum Internet fördern und erleichtern" und beim Aufbau von Informations- und Kommunikationsinfrastrukturen zusammenarbeiten. Der Zugang zu den Netzen als Mittel für die bessere Entwicklung armer Länder wird eigens erwähnt.

Der Menschenrechtsrat verspricht gleichzeitig, dass er am Thema Meinungsfreiheit dranbleiben wird. Der österreichische Völkerrechtler Matthias Kettemann bedauert in einem ersten kurzen Kommentar, dass sich das Gremium nicht deutlicher gegen die zunehmende Zensur im Netz ausgesprochen hat.

Die Erklärung verweist zwar auf den Bericht des UN-Sonderbeauftragten zum Schutz der Meinungsfreiheit, Frank La Rue, der mit Zensurbestrebungen auch in Europa hart ins Gericht gegangen war. Statt einer Verurteilung einigte sich der HRC in Genf aber lediglich auf die Formulierung, dass "spezielle Verfahrensweisen" die verbrieften Rechte jeweils zu berücksichtigen hätten. Mehr sei jedoch erst einmal nicht drin gewesen, meint Kettemann. Der schwedische Außenminister Carl Bildt, einer der Initiatoren der HRC-Debatte, nannte die Entscheidung per Twitter einen Markstein. (anw)