Empfindliche Schlappe für Intel

Gute Aussichten für Intergraph: Die angeblich bei allen Pentium-Typen verwendeten Patente der Firma fallen laut Gerichtsentscheidung nicht unter ein Intel-Patentaustauschabkommen.

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Von
  • Andreas Stiller

Intel muß im Rechtsstreit mit Intergraph eine weitere empfindliche Schlappe einstecken. Das zuständige Bezirksgericht erklärte, daß die umstrittenen Patente nicht durch ein Patentaustauschabkommen von Intel mit National Semiconductors (NSC) abgedeckt seien. NSC und Intergraph hatten sich 1987 die Überreste der Firma Fairchild unabhängig voneinander einverleibt: Intergraph kaufte die Advanced Prozessor Divison (APD), NSC den Rest. Mit der APD erhielt Intergraph auch alle Patentrechte am Clipper-Prozessor. Teile davon soll Intel in den Pentium und Pentium-II-Prozessoren verwendet haben. Intergraph weigerte sich 1997, Intel die Clipperpatente ohne entsprechende Gegenleistung zu überlassen, woraufhin Intel den Systempartner Intergraph aus dem Beta-Programm ausschloß. Das veranlaßte Intergraph, Intel wegen Marktmißbrauchs und Wettbewerbsverstoßes zu verklagen.

Der Prozessorriese zog im Februar dieses Jahres kurz vor der Eröffnung der Hauptverhandlung vor der Federal Trade Commission den Schwanz ein und unterwarf sich einem Vergleich. Schadenersatzansprüche von Intergraph sind aber noch offen, ebenso wie das eigentliche Patentrechtsverfahren, das für den 14. Februar 2000 terminiert ist und klären soll, ob und welche Patentrechte Intel verletzt hat. Da können noch Forderungen in Milliarden-Höhe auf Intel zukommen. (Komplette Chronik zum Intel/Intergraph Rechtsstreit) (as)