Gericht: Mobilfunk-Kunde muss 14.700 Euro nicht zahlen

Ein Mobilfunkanbieter hatte von einem Prepaid-Kunden einen hohen Betrag in Rechnung gestellt. Den muss dieser nicht zahlen, da die Telefongesellschaft nicht auf das Kostenrisiko hingewiesen hatte.

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Ein Mobilfunkanbieter muss Kunden mit einem Prepaid-Vertrag mit automatischer Aufladung auf das Risiko besonders hoher Kosten hinweisen. Der 22. Zivilsenat des Berliner Kammergerichts bestätigte in einer am Dienstag bekannt gewordenen Entscheidung (PDF-Datei, Az. 22 U 207/11) ein Urteil des Berliner Landgerichts. Dieses hatte die Klage eines Mobilfunkanbieters zurückgewiesen, der Telefongebühren in Höhe von 14.698 Euro verlangte. Der Kunde muss nun lediglich 10 Euro zahlen.

Dem Kunden wurden in seinem Prepaid-Tarif "Webshop-Wiederaufladung 10" auf dem vermeintlichen Prepaid-Konto nach Verbrauch des vorausbezahlten Betrages automatisch immer wieder neu 10 Euro "gutgeschrieben". Er telefonierte also auf Kredit. Die Telefongesellschaft mĂĽsse sich nach Ansicht des Gerichts vorhalten lassen, dass sie nicht vor diesem besonderen Kostenrisiko gewarnt und damit gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (Paragraf 242 BGB) verstoĂźen habe.

Unabhängig davon, ob durch die Nutzung einer Datenverbindung tatsächlich Telefonkosten in Höhe der Klageforderung entstanden seien, sei die Klage unbegründet, hießt es zur Begründung der Entscheidung. Die Telefongesellschaft müsse sich einen Schadensersatzanspruch des Kunden in gleicher Höhe entgegenhalten lassen. Darüber hinaus sei der Kunde nicht darüber informiert worden, dass er nicht stets vor einer neuen Aufladung durch einen SMS- und E-Mail-Hinweis gewarnt werde, also keine volle Kostenkontrolle habe. (anw)