FDP will Ausbreitung der Ă–ffentlich-Rechtlichen im Netz begrenzen

Die Liberalen plädieren in einem Bundestagsantrag angesichts der "Digitalstrategie" der ARD dafür, die Aufgaben der gebührenfinanzierten Sender auf den Prüfstand zu stellen und ihre Rolle im Internet klar zu definieren.

vorlesen Druckansicht 165 Kommentare lesen
Lesezeit: 3 Min.

Die FDP-Fraktion im Bundestag plädiert angesichts der heftig umstrittenen neuen "Digitalstrategie" der ARD dafür, die Aufgaben der gebührenfinanzierten Sender auf den Prüfstand zu stellen und ihre Rolle im Internet klar zu definieren. Dies geht aus einem jetzt veröffentlichten Antrag (PDF-Datei) der Liberalen hervor. "Der öffentlich-rechtliche Rundfunk muss auf die neueste technische Entwicklung reagieren und sein Rundfunkprogramm prinzipiell ohne Festlegung auf bestimmte Übertragungswege verbreiten können", heißt es darin zunächst. Auch das Internet sei somit ein möglicher Übertragungsweg für Rundfunkangebote. "Nicht systemgerecht" erscheint der FDP allerdings "die aktuelle und bereits vollzogene Expansion" von ARD und ZDF "in den freien Markt der Presse und Telemedien".

Gemäß dem Papier soll sich die Bundesregierung gegenüber den hauptsächlich für die Medienpolitik zuständigen Ländern dafür einsetzen, dass im Rundfunkstaatsvertrag "klare und überprüfbare Bedingungen" zur Entfaltung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks im Online-Bereich verankert werden beziehungsweise die dazu bereits bestehenden Grundsätze besser eingehalten werden. Dabei soll die angestrebte Evaluierung der Aktivitäten von ARD und ZDF den Liberalen zufolge aber insbesondere darauf achten, dass gegebenenfalls auch eine "Rückführung auf den verfassungsrechtlich vorgegebenen Rahmen" eingeleitet wird. Die dabei eventuell freiwerdenden Finanzmittel will die FDP zu einer Entlastung der Gebührenzahler genutzt wissen.

Klar spricht sich der Antrag auch dafür aus, dass die bereits bestehenden Konkurrenzangebote der mit staatlicher Finanzgarantie agierenden Öffentlich-Rechtlichen mit privaten Presseanbietern eingestellt werden und deren "Expansion in den bislang freien Meinungsmarkt journalistisch-redaktioneller Internetmedien" beendet wird. Offerten von ARD und ZDF, die in der "Papierwelt" nicht gestattet seien, müssten auch in der Online-Welt unzulässig bleiben. Konkret hatte der Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim Otto, zuvor bereits moniert, insbesondere die ARD habe mit Angeboten wie "boulevard.ard.de", Fotogalerien über "skurrile Kreationen auf internationalen Laufstegen" oder der Partnerbörse "Liebesalarm" den Weg der "Grundversorgung" längst verlassen.

Generell sehen die Liberalen eine "Knappheit alternativer Angebote" und eine damit einhergehende Gefährdung der freien Meinungsbildung im Bereich der Online-Medien nicht gegeben und die Öffentlich-Rechtlichen im Internet prinzipiell nicht wirklich gefordert. Daher müsse etwa auch die Anpassung der gebührenfinanzierten Rundfunkangebote an veränderte Nutzungsgewohnheiten der Rezipienten wie den Wunsch nach zeitversetztem Fernsehen "verhältnismäßig" verlaufen. Zu einer "Sprengung" des Rundfunkbegriffs dürfe es dabei nicht kommen.

Für die Online-Archive von ARD und ZDF fordert die FDP zugleich ebenfalls Beschränkungen. Eine "Nachnutzung" der bei ihnen vorhandenen Inhalte sei allein mit einer Frist zu ermöglichen, durch die einerseits berechtigte Ansprüche der Gesellschaft auf den Zugriff gebührenfinanzierter Sendungen erfüllt werde, andererseits aber nicht "die Rechteinhaber geschwächt oder kommerzielle Geschäftsmodelle zerstört werden".

Zudem drängen die Liberalen darauf, dass die Aufgaben und Pflichten der Öffentlich-Rechtlichen auch im Rahmen der Umsetzung des zwischen der EU-Kommission und der Bundesregierung geschlossenen Kompromisses im Zusammenhang mit dem eingestellten Beihilfeverfahren noch einmal festgezurrt werden. Dies haben auch die Grünen im Bundestag bereits gefordert. Allerdings mit anderer Stoßrichtung: Sie wollen ebenfalls mit einem Antrag erreichen, dass "auch neue und veränderte digitale Programmangebote" von ARD und ZDF "nicht auf eine Minimalversorgung zurechtgestutzt werden". (Stefan Krempl) / (jk)