Richter: Streit um "Tagesschau"-App gehört nicht vor den Kadi

Das Landgericht Köln hat erneut darauf hingewiesen, dass sich der Rechtsstreit zwischen Verlegern und ARD vor Gericht nicht zufriedenstellend lösen lässt. Die ARD-Vorsitzende sieht sich bestätigt.

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Das Landgericht Köln hat erneut darauf hingewiesen, dass sich der Rechtsstreit um die "Tagesschau"-App für Android-, iOS- und BlackBerry-Geräte vor Gericht nicht zufriedenstellend lösen lässt. Es sei bedauerlich, dass ARD und Zeitungsverleger bisher zu keiner außergerichtlichen Einigung gelangt seien. "Ich finde das ausgesprochen schade, weil ich auch gleich nochmal wiederholen werde, dass wir das nicht zufriedenstellend lösen können", sagte der Vorsitzende Richter, Dieter Kehl, laut dpa in einer Verhandlung am Donnerstag.

Bei der ARD-Vorsitzenden und WDR-Intendantin Monika Piel löste Kehl Zustimmung aus. "Die heutigen Äußerungen des Richters zeigen, dass sich die Diskussion um die "Tagesschau-App" juristisch nur schwer klären lässt. Es geht vor allem um eine medienpolitische Lösung." Sie forderte die Verleger auf, "unverzüglich" wieder zurück an den Verhandlungstisch zu kommen. "Auch wenn Herr Wolff, der Hauptgeschäftsführer des BDZV, nach dem heutigen Gerichtstermin neue Verhandlungen nochmals abgelehnt hat, werde ich als ARD-Vorsitzende erneut und umgehend das Gespräch mit den Verlegern suchen."

Die Kammer werde natürlich ein Urteil fällen, wenn dies von ihr verlangt werde, hatte Richter Kehl zuvor gesagt, "da hat nur niemand was von". Ein Gericht könne nicht festlegen, wie hoch der Textanteil der "Tagesschau"-App sein dürfe oder wie viel Prozent der Beiträge ausdrücklich sendungsbezogen sein müssten. "Wir werden die "Tagesschau"-App nicht verbieten oder nicht nicht verbieten", sagte Kehl. Zuvor hatte er die Streitparteien bereits erfolglos zu Verhandlungen aufgefordert.

In dem Rechtsstreit haben acht große Zeitungsverlage die ARD wegen der App verklagt. Darunter sind Axel Springer Verlag (Welt, Bild), die WAZ Mediengruppe, die Süddeutsche Zeitung, die Frankfurter Allgemeine Zeitung, M. DuMont Schauberg (Kölner Stadt-Anzeiger, Berliner Zeitung), das Medienhaus Lensing (Ruhr Nachrichten), die Rheinische Post sowie die Medienholding Nord (Flensburger Tageblatt, Schweriner Volkszeitung). Die Verleger betrachten die Anwendung des öffentlich-rechtlichen Senders als unfaire Konkurrenz zu ihrem Online-Angebot. (bsc)