Google, Apple, Microsoft u.a. schließen Patentabkommen mit NTP

NTP hatte bereits RIM mit einer Patentklage an den Rand des Abgrunds getrieben. Nun schließen insgesamt 13 Unternehmen ein Lizenzabkommen mit dem Patentverwerter.

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Von
  • Jürgen Kuri

Insgesamt 13 Unternehmen haben Lizenzabkommen mit dem Patentverwerter NTP geschlossen. Das Unternehmen, das bereits RIM mit einer Patentklage an den Rand des Abgrunds trieb und schließlich über 600 Millionen US-Dollar von dem Blackberrry-Hersteller erhielt, hält insgesamt acht Patente für E-Mail über drahtlose Netzwerke. Nach der Klage gegen RIM war NTP im Jahr 2007 auch gegen die Mobilfunk-Carrier AT&T, Verizon, Sprint und T-Mobile vorgegangen; die Klage wurde im Jahr 2010 auch auf Apple, Google, Microsoft, Yahoo, HTC, LG, Palm, Samsung und Motorola ausgedehnt.

Alle diese Firmen haben nun Lizenzvereinbarungen mit NTP über die fraglichen Patente geschlossen, hieß es von der Firma. Die anhängigen Klagen werden zurückgezogen; über genauere Angaben zu der Vereinbarung, unter anderem die Höhe der Lizenzzahlungen, haben die Beteiligten Stillschweigen vereinbart.

NTP wurde 1992 vom Ingenieur und Erfinder Thomas J. Campana Jr. und von dem Juristen Donald E. Stout gegründet und befindet sich heute im Besitz von Investoren. Das Patentportfolio entstammt der Entwicklungsarbeit, die Campana Anfang der 1990er Jahren für AT&T geleistet hat. Dabei ging es um den Versand von Mitteilungen von einem Computer auf ein drahtloses Gerät wie einem Pager oder Mobiltelefon. Campana, der 2004 starb, hat die Patente nie in kommerzielle Produkte eingebracht. NTP beruft sich aber darauf, dass er die Technik erfunden habe.

Bei den von NTP gehaltenen Patente handelt es sich um die US-Patente Nr. 5,436,960, 5,438,611, 5,479,472, 5,625,670, 5,631,946, 5,819,172, 6,067,451 und 6,219,694. Sie wurden vom US-Patentamt zwar schon einmal ganz oder teilweise für ungültig erklärt, ein Berufungsgericht hob Mitte 2011 diese Entscheidung allerdings wieder auf. Das Berufungsgericht bemängelte, bei der ersten Überprüfung habe der Prüfungsausschuss den Begriff "electronic mail" zu weit ausgelegt. Dessen Definition sei für das Verfahren aber von zentraler Bedeutung und müsse neu überprüft werden. (jk)