Apple vs. Samsung: Von nicht lizenzierbaren Designs und "Anti-Cloning"-Abkommen
Im kalifornischen Patentverfahren haben die Apple-Anwälte ihren letzten Zeugen gehört. Zuvor wurde bekannt, dass der Computerkonzern ein "Anti-Cloning"-Abkommen mit Microsoft hat.
Apples Anwälte haben im kalifornischen Patentverfahren gegen Samsung ihre Beweisführung abgeschlossen. Zuvor hatte der Patentchef des Computerkonzerns, Boris Teksler, ausgesagt, die im Rechtsstreit mit Samsung vorkommenden Designpatente seien von einem Cross-Licensing-Abkommen mit Microsoft betroffen. Allerdings habe man ein spezielles "Anti-Cloning"-Abkommen mit dem Softwareriesen geschlossen. "Wir könnten unsere Produkte nicht gegenseitig kopieren", erklärte der Apple-Patentchef.
Das Angebot an Samsung, Teile des Portfolios zu lizenzieren, komme selten vor. "Wir wollen sicherstellen, dass Apples eigenständige Nutzererfahrung erhalten bleibt." Das Nutzerinterface habe man nicht anbieten wollen.
Zwei Samsung-Zeugen versuchten unterdessen, Apples bekannte "Gummiband"- und "Pinch-to-Zoom"-Patente anzugreifen. Ben Bederson, der für Microsoft Research am Windows-Mobile-Projekt "LaunchTile" arbeitete, gab an, bereits 2004 an ähnlichen Verfahren gearbeitet zu haben. Adam Bogue, der für Mistubishi Electric den "DiamondTouch"-Display-Tisch entwickelte, sagte, er habe 2003 das Multitouch-System auch Apple-Ingenieuren präsentiert.
Apples letzter Zeuge, der Finanzexperte Terry Musika, hatte am Montag außerdem erläutert, wie er Apples Schadenersatzforderung in Höhe von 2,5 Milliarden Dollar berechnet hat. Dieser Vorgang soll allein 1,75 Millionen Dollar gekostet haben. "Das macht man nicht einfach mit einem Taschenrechner." Er habe ein ganzes Team aus Programmierern und Statistikern beschäftigt.
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(bsc)