Klage gegen Verbot anonymer SIM-Karten

Das Vertriebsverbot von anonymen Mobilfunk-Prepaidkarten in Deutschland ist Bürgerrechtlern ein Dorn im Auge. Vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wollen sie diesen Teil des Telekommunikationsgesetzes kippen.

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Von
  • Philip Steffan

Die als Bürgerrechtler engagierten Juristen Patrick und Jonas Breyer haben beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) eine Beschwerde gegen das Vertriebsverbot von anonymen Prepaidkarten in Deutschland eingereicht. "Zwei Drittel der EU-Mitgliedsstaaten verfolgen Straftaten erfolgreich auch ohne ein Generalverbot anonymer Handykarten.", begründete Jonas Breyer diesen Schritt.

Die Brüder hatten bereits vor dem Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerde gegen Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG) eingelegt. Im Februar erklärte das Gericht, dass Teile der TKG-Novelle gegen die Verfassung verstoßen, ließ den Identifizierungszwang bei Prepaidkarten aber unangetastet.

Der EGMR hat den Eingang der Beschwerde unter dem Aktenzeichen 50001/12 bestätigt. Patrick Breyer sieht im Identifizierungszwang eine Gefährdung der "freien und unbefangenen Kommunikation", die für eine Gesellschaft unverzichtbar sei: "Anonymität ist essenziell für Presseinformanten, für die anonyme Äußerung unliebsamer Meinungen im Internet, für den vertraulichen Austausch von Geschäftsgeheimnissen, für die vertrauliche Koordinierung politischer Proteste, für die psychologische, medizinische und juristische Beratung sowie für Selbsthilfegruppen."

Patrick Breyer ist Fraktionsvorsitzender der Piratenfraktion im schleswig-holsteinischen Landtag. Im Januar 2012 hat er gemeinsam mit Wolfgang Wieland (Bündnis 90/Die Grünen) vor dem EGMR Beschwerde gegen das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG), das seit 2009 in Kraft ist, eingereicht. Sein Bruder Jonas arbeitet als Jurist in Frankfurt am Main und ist im Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktiv. (phs)