Bekommt Darmstadt eine Umweltzone?
Das VG Wiesbaden hat entschieden, dass Darmstadt eine Umweltzone einrichten muss, berichtet die Deutsche Umwelthilfe. Tatsächlich lässt das Gericht auch andere Maßnahmen zu, um die Luft in der Stadt sauber zu halten
- Gernot Goppelt
Wiesbaden, 16. August 2012 – Das Verwaltungsgericht Wiesbaden hat entschieden, dass Darmstadt eine Umweltzone einrichten muss, berichtet die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Sie hatte im Februar Klage gegen das Land Hessen eingereicht, weil es regelmäßig Überschreitungen der NO2-Grenzwerte gegeben habe. Umweltzonen sind nach Überzeugung der DUH das effektivste Einzelinstrument zur Verbesserung der Luftqualität und Einhaltung der EU-Grenzwerte in Ballungszentren. Trotzdem hätte sich das CDU-geführte Umweltministerium in Wiesbaden bisher geweigert, eine wirksame Umweltzonenregelung in Darmstadt zu erlassen.
"Geeignete Maßnahmen"
Auf Nachfrage beim VG Wiesbaden teilte uns eine Sprecherin eine etwas andere Version mit: Das Gericht habe entschieden, dass geeignete Maßnahmen zu treffen seien, um den Luftreinhalteplan einzuhalten. Damit sei aber kein Anspruch auf Umsetzung einer konkreten Maßnahme wie der Umweltzone verbunden, wie es die DUH behaupte. Eine Umweltzone wäre sicherlich die einfachste Maßnahme, aber auch andere Formen von Verkehrsbeschränkungen sind denkbar.
Bekommt Darmstadt eine Umweltzone? (3 Bilder)

Gut möglich, dass in Darmstadt zukünftig nur noch Autos mit einer grünen Plakette in die Stadt fahren dürfen.
Erfahrungen mit der Umweltzone in Hannover haben gezeigt, dass die Umweltzone der Stadt bei den NO2-Emissionen keinen nennenswerten Effekt hat. Auch 2011 wurde an den Messstellen der Stadt der zulässige Jahresmittelwert von 40 µg/m3 zum Teil um bis zu 50 Prozent überschritten. Die Entwicklung zeigt aber auch, dass bei der Betrachtung der Gesamtemissionen der Beitrag von Pkw beim gegeben technische Stand zu gering ist, als dass Fahrverbote für eine Minderheit älterer Fahrzeuge eine relevante Auswirkung haben könnten. Nach wie vor werden daher Sondergenehmigungen für Härtefälle erteilt.
Äpfel und Birnen
Die DUH erwähnt im Zusammenhang mit dem Urteil auch Untersuchungsergebnisse der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die im Juni vorgestellt wurden. Darin habe die WHO unter anderem die eindeutig krebserregende Wirkung von Dieselabgasen kritisiert. Tatsächlich äußert sich die WHO allerdings über die Wirkung von Dieselabgasen in Regionen, in denen eine Abgasreinigung nach deutschen Maßstäben noch nicht vorhanden ist. Den entwickelten Regionen wie Deutschland dagegen sprach die WHO große Fortschritte durch moderne Abgasreinigungssysteme zu.