Streit ums digitale Eigentum: Prozess um Handel mit "gebrauchten Downloads"

Das US-Start-up ReDigi versucht seit 2011, einen Handel mit gebrauchten Downloads aufzuziehen. Die Musikindustrie klagt dagegen. Der Prozess könnte weitreichende Folgen für das digitale Mediengeschäft haben.

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Wenn es nach dem Start-up ReDigi geht, haben Nutzer auch an Musikdownloads ein Eigentumsrecht. Und dieses erlaubt jedem, der ein schöpferisches Werk gekauft hat, die ursprüngliche Kopie weiterzuverkaufen. "Sie kaufen es, und damit ist es Ihr Eigentum. Also sollten Sie es weiterverkaufen können“, sagt Technikchef Larry Rudolph. "Wenn Sie es hingegen gestohlen haben, sollten Sie es nicht weiterverkaufen können. So einfach ist das." So einfach ist es natürlich nicht. Capitol Records, eine Abteilung des Musikkonzerns EMI, sieht in dem Geschäftsmodell ein "Clearinghouse für Urheberrechtsverletzungen" und hat deshalb ReDigi verklagt. Der Prozess soll nun im Oktober beginnen, berichtet Technology Review in seiner Online-Ausgabe.

Der Verband der US-Musikwirtschaft RIAA hatte der Firma bereits eine Unterlassungsaufforderung geschickt. "Auch wenn ReDigi seinen Dienst als Äquivalent eines Ladens für gebrauchte Platten bewirbt, ist diese Analogie nicht anwendbar: Second-Hand-Plattenläden fertigen keine Kopien an, um ihre Verkaufsstände zu füllen", heißt es in der Klageschrift von Capitol Records.

Natürlich kann man Dateien nicht im wörtlichen Sinne verschieben, so wie man eine CD vom Einkaufstresen in eine Plastiktüte legt. ReDigi will aber mit Hilfe von Software, die ursprünglich für das Online-Banking entwickelt wurde, sicherstellen, dass – ähnlich wie digitale Münzen – eine bestimmte Datei nie an zwei Speicherorten gleichzeitig sein kann.

Der Ausgang des Prozesses werde enorme Folgen für künftige Geschäftsmodelle der Kreativindustrie habe, sagt Jason Schultz, Urherberrechtsexperte der Berkeley School of Law. Im Unterschied zu früheren Diensten wie Napster oder Kazaa habe ReDigi aber durchaus eine Chance, den Prozess zu gewinnen.

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(bsc)