Samsung geht gegen Verkaufsverbot für Galaxy Tab in den USA vor

Da die Geschworenen im Patentprozess zwischen Apple und Samsung die iPad-Gebrauchsmuster nicht verletzt sahen, verlangt Samsung nun die Aufhebung des vorläufigen Verkaufsverbots für sein Galaxy Tab 10.1.

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Von
  • Christian Kirsch

Während Apple sich bei den technischen Patenten im Prozess gegen Samsung komplett durchsetzen konnte, gaben die Geschworenen Samsung ausgerechnet beim "Design-Patent" D504889 Recht: Die Jury konnte keinen Verstoß Samsungs erkennen. Dieses Gebrauchsmuster soll das iPad-Design schützen. Gerichte in Deutschland, den Niederlanden sowie Australien hatten bereits Verkaufsverbote erlassen, weil ihrer Auffassung nach Samsungs Galaxy Tab 10.1 Apples Tablet zu stark ähnelt.

Auch im US-Verfahren gab es auf Antrag Apples ein vorläufiges Verkaufsverbot gegen die Samsung-Modelle. Samsung verlangt nun dessen Aufhebung. Da die Geschworenen keinen Verstoß gegen Apples Design-Patent festgestellt hätten, sei der Grund für die Untersagung des Vertriebs entfallen.

Gleichzeitig beantragte Samsung eine beschleunigte Entscheidung: Apple solle sich bis zum 28. August zur Aufhebung des Verkaufsverbots äußern, man selbst werde auf eine Gegenäußerung verzichten und das Gericht solle ohne mündliche Verhandlung entscheiden. "Die üblichen Antrags- und Anhörungsfristen würden die unrechtmäßige Untersagung [des Verkaufs] unnötig verlängern, zu der Samsung bereits zwei Monate lang gezwungen war."

Apple hat in mehreren Ländern bereits Verkaufsverbote gegen Samsungs Galaxy Tab 10.1 durchsetzen können, so in Deutschland, den Niederlanden und Australien; ein britisches Gericht hatte eine Ähnlichkeit zwischen Galaxy Tab und iPad dagegen verneint. Die nun im US-Prozess bekanntgewordenen Verkaufszahlen lassen nicht vermuten, dass die Geräte Apples iPad bedrohen: Samsung setzte 2010 bis 2012 in den USA 1,4 Millionen Tablets ab und erzielte einen Umsatz von 644 Millionen US-Dollar damit. Im selben Zeitraum verkaufte Apple 34 Millionen iPads für 19 Milliarden Dollar.

Zum Urteil im Design- und Patentprozess Apple vs. Samsung siehe:

(ck)