Klage: US-Regierung soll über NSA-Lauschprogramm aufklären

Die Electronic Frontier Foundation (EFF) hat das US-Justizministerium verklagt, um endlich Klarheit über das Ausmaß der geheimdienstlichen Abhörmaßnahmen zur Terrorabwehr zu schaffen.

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Die US-Bürgerrechtsorganisation Electronic Frontier Foundation (EFF) hat das US-Justizministerium unter Berufung auf das amerikanische Informationsfreiheitsgesetz (FOIA) verklagt, um Auskunft über das Ausmaß der geheimdienstlichen Abhörmaßnahmen zur Terrorabwehr zu erhalten. Mehrere Behörden hätten auf Anfragen zum umstrittenen Lauschprogramm des Inlandsgeheimdienstes NSA nicht reagiert, begründet die EFF ihre Klage (PDF-Datei) vor einem Bundesgericht in Washington.

Seit Jahren berichte die Presse über die umfassenden Überwachungsaktivitäten staatlicher Stellen nach dem 11. September 2001, ergänzte ein Rechtsexperte der EFF. "Aber wir brauchen immer noch echte Antworten, was da für ein Spiel betrieben wird." Wenn Rechtsverstöße geheim blieben, könne die Regierung nicht zur Verantwortung dafür gezogen werden. Zudem sei es nicht möglich, künftigen Missbrauch von Befugnissen zu verhindern. Es sei daher an der Zeit für die Staatsmacht, reinen Tisch zu machen und die Öffentlichkeit über die verfassungswidrigen Aktionen der NSA in Kenntnis zu setzen.

Die Aktivisten beziehen sich auch auf ein vor Kurzem erfolgtes Eingeständnis des Büros des US-Geheimdienstdirektors (DNI), wonach ein Gericht "zumindest in einem Fall" eine unverhältnismäßige Überwachung im Rahmen des NSA-Programms festgestellt habe. Auch der "Geist" des Abhör-Gesetzes für die Auslandsaufklärung (Foreign Intelligence Surveillance Act, FISA) sei verletzt worden. Da die Bestimmungen für die Sicherheitsbehörden Ende des Jahres auslaufen sollen, hält es die EFF für umso dringender, dass die gewünschten Informationen herausgegeben werden und in der Debatte über eine mögliche Verlängerung der geheimdienstlichen Kompetenzen angeführt werden können.

Gegen das Lauschprogramm und den FISA sind noch weitere Klagen anhängig. Ein Bundesgericht in New York etwa muss sich nach Maßgabe der dortigen Berufungsinstanz weiter mit Eingaben zivilgesellschaftlicher Organisationen gegen die jüngste Neufassung des Abhörgesetzes beschäftigen. Ein kalifornisches Berufungsgericht hat jüngst die US-Regierung von der Auflage befreit, wegen illegaler Lauschangriffe auf eine islamistische Organisation Schadenersatz in Millionenhöhe zahlen zu müssen. (vbr)