Neue Gnadenfrist für Vonage

Bis zum Abschluss der Berufung im Patentstreit mit Verizon darf der VoIP-Carrier weiter Neukunden aufnehmen, entschied eine Berufungskammer und gab damit dem Antrag Vonages statt.

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Der amerikanische VoIP-Carrier Vonage darf trotz einer Verurteilung wegen der Patentverletzung weiter neue Kunden aufnehmen und die fraglichen Techniken einsetzen. Ein US-Berufungsgericht setzte eine einstweilige Verfügung, die Vonage die Aufnahme neuer Kunden untersagt hatte, bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens außer Kraft. Vonage hat in seinem Streit mit Verizon jetzt wieder etwas Luft zum Atmen, ist aber noch lange nicht aus dem Schneider.

Der VoIP-Carrier war von Telekommunikationsanbieter Verizon wegen der Verletzung von Patenten verklagt worden, die unter anderem Verfahren zur Übergabe von VoIP-Gesprächen ins Festnetz beschreiben. Ein Geschworenengericht hatte Vonage daraufhin zu 58 Milliarden US-Dollar Schadensersatz verurteilt. Per einstweiliger Verfügung wurde dem Unternehmen zudem untersagt, weiter neue Kunden aufzunehmen. Das sei existenzbedrohend, argumentierte Vonage und erhielt einen vorläufigen Aufschub, der nun von der Berufungskammer erneut verlängert wurde.

Vonage ist – wie einige Branchenkenner auch – zuversichtlich, den Rechtsstreit in der Berufungsinstanz für sich zu entscheiden. Bis dahin bemüht sich der neue, alte CEO Jeffrey Citron um Haltung und einen Workaround – zunächst ohne Erfolg. Bestandskunden seien nicht betroffen, das Geschäft laufe normal weiter, heißt die Devise. Verizon hofft dagegen, dass das Berufungsgericht zu dem gleichen Ergebnis kommen wird wie die Geschworenen der ersten Instanz. Das Berufungsverfahren soll schon in etwa zwei Monaten beginnen.

Die Nachricht ließ die Vonage-Aktie um 29 Prozent steigen. Allerdings notierte das Unternehmen gestern zu Börsenschluss bei 3,72 US-Dollar und damit weit unter dem Ausgabepreis beim Börsengang im vergangenen Jahr. (vbr)