Monopolkommission sieht Wendepunkt der Regulierung

Der Wettbewerb auf dem TK-Markt hat sich nach Ansicht der Kommission zehn Jahre nach der Marktöffnung etabliert, dass auch ein Ende der Regulierung ihm nichts mehr anhaben könne.

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Von
  • Christiane Schulzki-Haddouti

Die Monopolkommission sieht in ihrem Sondergutachten zur Telekommunikation im Jahr 2007 einen "Wendepunkt der Regulierung" auf dem Telekommunikationsmarkt. Der Wettbewerb auf den Festnetz-Verbindungsmärkten sei inzwischen so weit fortgeschritten und abgesichert, dass mit einer Remonopolisierung nicht mehr zu rechnen sei, wenn die Regulierung aufgegeben werde.

Kennzeichnend hierfür sei, dass die Umsätze im Gesamtmarkt für Festnetz und Mobilfunk erstmals rückläufig seien, sagt die Kommssion, die als Sachverständigenrat für die Bundesregierung zur Begutachtung des Wettbewerbs geschaffen wurde. Das Mengenwachstum könne den Preisverfall nicht mehr ausgleichen. Vor allem die Deutsche Telekom habe Umsatzrückgänge im Festnetz verzeichnen müssen, während die Umsätze der Wettbewerber in diesem Jahr konstant blieben. Gleichzeitig nehme der Substitutionswettbewerb durch Internettelefonie, Kabelnetztelefonie und Mobilfunk zu. Die Märkte für Teilnehmeranschlüsse und den meisten Vorleistungen seien jedoch noch weiterhin regulierungsbedürftig. Auch Bündelprodukte aus Anschluss- und Verbindungsleistungen sollten noch reguliert werden, empfiehlt die Kommssion.

Eine "weitere Zentralisierung der Regulierung in Europa betrachtet die Monopolkommission "kritisch". Ein Vetorecht der Europäischen Kommission bei Regulierungsmaßnahmen würde die Flexibilität der nationalen Regulierungsbehörden infrage stellen. Vorstellbar sei ein solches Vetorecht nur bei Märkten mit erheblichen zwischenstaatlichen Effekten wie etwa dem Markt für International Roaming. Die Vetobefugnisse sollten außerdem auf Fälle beschränkt bleiben, in denen eine nationale Behörde die Regulierung erhöhen oder gleich belassen möchte. Ebensowenig hält die Kommission das Instrument der "funktionalen Teilung" für sinnvoll. Ein derart restriktives Instrument mache in einem fortgeschrittenen Stadium der Wettbewerbsentwicklung keinen Sinn.

Die Einrichtung einer europäischen Regulierungsbehörde lehnt die Monopolkommission derzeit ab. Zwar spreche eine mögliche politische Einflussnahme für eine zentrale Regulierung. So habe es Interessenskollisionen zwischen Politik und Regulierern möglicherweise zu Beginn der Liberalisierung gegeben, inzwischen sei dies vielleicht nur noch bei neuen Mitgliedstaaten der Fall. Insofern dürfe dieses Problem zehn Jahre nach der Marktöffnung in den etablierten Mitgliedsstaaten an Bedeutung verloren haben. Außerdem müsse man bei einer Zentralisierung auf "Effizienzgewinne aus einem Wettbewerb der Regulierungssysteme" verzichten. Denn nur in einem Wettbewerb könnte die jeweils effizienteste Regulierung entstehen, da immer eine gewisse Unsicherheit über die Wirkungen von Regulierung bestehe.

Den jüngsten Vorschlag der Europäischen Kommission, eine "European Electronic Communications Market Authority" einzurichten, die vor allem Beratungsfunktionen gegenüber der Kommission und den nationalen Regulierern haben soll, sieht die Monopolkommission ebenfalls skeptisch. Die Behörde soll unter anderem bei der Identifizierung transnationaler Telekommunikationsmärkte beraten und ein Register über die Nutzung von Frequenzen in den Mitgliedstaaten aufbauen. Hier vermisst die Monopolkommission eine Klärung, wie die regulatorischen Zuständigkeit zwischen der Authority, der EU-Kommission und den nationalen Regulierern abgegrenzt werden soll. Offen sei auch, welche Bedeutung die Stellungnahmen und Analysen der Authority für die Entscheidungsfindung in der Kommssion und den nationalen Behörden haben sollen. (Christiane Schulzki-Haddouti) / (vbr)