Urteil: TorrentSpy ist verantwortlich für Copyright-Verletzungen

Der Prozess der US-Filmindustrie gegen die Torrent-Suchmaschine wurde von der zuständigen Richterin für abgeschlossen erklärt. Voraussichtlich Anfang kommenden Jahres wird sie die Strafe verkünden.

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Bundesbezirksrichterin Florence-Marie Cooper vom Central District of California hat einem Antrag der Kläger des US-Filmindustrieverbands MPAA stattgegeben, das Verfahren gegen die TorrentSpy-Betreiber zu beenden. Die Beklagten Justin Bunnell, Forrest Parker und Wes Parker hätten Falschaussagen geleistet und systematisch Beweismittel vernichtet, heißt es zur Begründung. TorrentSpy sei für Copyright-Verletzungen verantwortlich. Voraussichtlich im kommenden Jahr wird in einer weiteren Gerichtssitzung das Strafmaß bekannt gegeben, also die Schadensersatzsumme und weitere Sanktionen wie das Schließen der TorrentSpy-Website.

Die Motion Picture Association of America (MPAA) feiert in einer Mitteilung (PDF-Datei) das Urteil. Sie erläutert, die Beklagten hätten beispielsweise Forenbeiträge gelöscht, die Rückschlüsse auf Copyright-Verletzungen und andere Vergehen zuließen, sowie Verzeichnisse mit geschützten Werken und IP-Adressen von Nutzern. TorrentSpy-Anwalt Ira Rothken sieht die Entscheidung hingegen als zu hart und nicht gerechtfertigt an. Ihm bleibt in dieser Instanz nur noch, über die Höhe des Schadensersatzes zu verhandeln.

MPAA-Mitglieder hatten Anfang vorigen Jahres diverse P2P-Verzeichnise verklagt, darunter auch TorrentSpy, da die Websites es ihren Nutzern ermöglichten, komplette Filme aus dem Internet zu laden. TorrentSpy wehrte sich und reichte einen Antrag auf Klageabweisung ein, da die Website selbst keine urheberrechtlich geschützten Werke hoste. Dabei wurde sie von Bürgerrechtlern unterstützt. Im Juni dieses Jahres wurde TorrentSpy dazu verpflichtet, Besucherdaten zu loggen. Daraufhin sperrte die Torrent-Suchmaschine US-amerikanische Internetnutzer aus. (anw)