Bundesregierung beschließt Verbot "gewaltbeherrschter" Spiele

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf zur Änderung des Jugendschutzgesetzes von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) angenommen, der mehr "Killerspiele" automatisch verbieten will.

In Pocket speichern vorlesen Druckansicht 1300 Kommentare lesen
Lesezeit: 5 Min.

Das Bundeskabinett hat in seiner Sitzung am heutigen Mittwoch den umstrittenen Entwurf zur ersten Änderung des Jugendschutzgesetzes aus dem Haus von Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen (CDU) angenommen. Damit soll der Katalog der schwer jugendgefährdenden Computerspiele und anderer "Trägermedien", die automatisch gesetzlich indiziert sind, trotz Protesten von Branchenverbänden deutlich ausgedehnt werden. Laut dem Papier werden Games mit "weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten" belegt, die "besonders realistische, grausame und reißerische Gewaltdarstellungen und Tötungshandlungen beinhalten, die das mediale Geschehen selbstzweckhaft beherrschen". Bisher sind allein Gewalt oder Krieg "verherrlichende" Computerspiele für Jugendliche automatisch verboten. Die Bundesregierung will so ihren Beitrag im Kampf gegen "Killerspiele" leisten.

Gesetzlich festgeschrieben werden soll mit dem Entwurf, der im kommenden Jahr von Bundesrat und Bundestag zu beraten ist, auch Mindestgrößen und Sichtbarkeit der Alterskennzeichen der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) und der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK). Die Zeichen müssen demnacht künftig auf der Frontseite der Verpackungshülle "links unten auf einer Fläche von mindestens 1200 Quadratmillimetern und dem Bildträger auf einer Fläche von mindestens 250 Quadratmillimetern" angebracht werden.

Gestrichen hat von der Leyen aus ihrem ersten, zunächst wieder zurückgezogenen Anlauf im Sommer allein die besonders umkämpfte Bestimmung zur Durchführung von Testkäufen von gewalthaltigen Computerspielen oder Alkohol durch Jugendliche im Handel. Die CDU-Politikerin wies darauf hin, dass Bund, Länder und Kommunen kürzlich am Runden Tisch zum Jugendschutz eine Reihe weiterer Maßnahmen vereinbart hätten. Dazu würde neben einem erweiterten Bußgeldkatalog auch neue Kassensysteme gehören. Diese sollen ein deutliches Signal geben, wenn Tabak, Alkohol oder jugendbegrenzte Medien über die Theke gehen. Verkäufer sind dann angehalten, noch einmal genau auf das Alter der Käufer achten.

Der Gesetzesentwurf knüpft an das "Sofortprogramm" zum Schutz von Jugendlichen vor gewaltbeherrschten Computerspielen an, das von der Leyen mit ihrem Amtskollegen aus Nordrhein-Westfalen, Armin Laschet, bereits im Februar vorstellte. "Wir schließen mit der Gesetzesänderung entscheidende Lücken, um den Jugendschutz gezielt zu verbessern", betonten die beiden CDU-Politiker heute. Künftig seien die Alterskennzeichen wie die Warnhinweise auf Zigarettenpackungen "nicht mehr zu übersehen". Auch die Erweiterung des Kataloges schwer jugendgefährdender Medien sei ein "klares Signal" für Hersteller und Händler, dass solche Trägermedien nicht in die Hände von Kindern und Jugendlichen gehörten.

Bei den geplanten Verschärfungen beruft sich die Regierung auf eine Evaluierung der Jugendschutzgesetzgebung zu Computer- und Videospielen durch das Hans-Bredow-Institut. Laut dem Branchenverband Bitkom schießt das Vorhaben aber über die Leitlinien des Gutachtens der Hamburger Medienforscher hinaus. So vermisst die Vereinigung bei der Umschreibung "gewaltbeherrschter" Games die geforderte Klarstellung, dass gegebenenfalls das Spiel insgesamt und nicht nur das einzelne "Geschehen" von Brutalität gezeichnet sein müssten. Bei den neuen Verbotsprüfsteinen handle es sich allgemein um "ausgesprochen interpretationsfähige und nicht zuletzt durch das subjektive Empfinden des jeweiligen Nutzers geprägte Begrifflichkeiten", was Rechtsunsicherheit schaffe.

Weiter auswerten will das Bundesfamilienministerium zudem mit den Ländern die inzwischen ebenfalls vorliegende Untersuchung des Hans-Bredow-Instituts zum gesamten Komplex der 2003 novellierten Jugendschutzbestimmungen, um insbesondere Verbesserungen des Jugendschutzes im Online-Bereich zu erreichen. Dabei müssten die technischen Entwicklungen des Verschmelzens von Online- und Offline-Bereichen besser berücksichtigt und das Jugendschutzgesetz mit dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder enger verzahnt werden.

Für die Länderebene zog Laschet eine positive Bilanz. Insbesondere hätten die Jugendministerien bereits Maßnahmen zur weiteren Qualitätsentwicklung der Jugendmedienschutz-Entscheidungen bei der USK in die Wege geleitet. So sei insbesondere die Zahl der ständigen Vertreter der obersten Landesjugendbehörden bei der Selbstkontrolleinrichtung erhöht sowie die Einbindung von Beisitzern der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) in die Prüftätigkeit der USK verbessert worden.

Bundeskanzlerin Angela Merkel will separat mit den Regierungschefs der Länder darüber sprechen, wie der Kinderschutz in der Praxis verbessert werden könnte. Dabei soll nach Ansicht der CDU-Politikern unter anderem der Datenschutz gelockert werden. Bislang scheitert die Vernetzung von Jugendämtern, Ärzten, Gesundheitsämtern und Polizei laut dem Kanzleramt häufig an strengen Bestimmungen. Gerade in der Kinder- und Jugendhilfe hätten Bund und Länder scharfe Regeln für den Informationsfluss beschlossen, weil dort ein besonderer Vertrauensschutz bestehe. Oft sei der Austausch zwischen den Behörden verboten, oder Ämter wüssten nicht, welche Daten sie weitergeben dürfen.

"Aktiver Kinderschutz geht vor Datenschutz", hält dem CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla entgegen. Ziel der Unterredungen mit den Ländern müsse es daher sein, dass die unterschiedlichen Erziehungsinstanzen künftig Daten besser austauschen könnten. Als Beispiel nannte er Jugendämter, Schulen und Polizei. Derzeit funktioniere etwa unter den Ländern der Austausch über die Ergebnisse von Vorsorgeuntersuchungen nicht, falls Eltern mit ihren Kindern in ein anderen Bundesland umziehen.

Siehe dazu auch:

Siehe dazu auch den Online-Artikel in c't-Hintergrund zur bisherigen Berichterstattung über die Diskussion um das Jugendmedienschutzrecht, Gewaltspiele, Verbotsforderungen und Beschränkungen für Jugendliche bei Spielen:

(Stefan Krempl) / (jk)