"Bully" darf doch zur Schule

Ein Richter im US-Bundesstaat Florida hat einen Antrag auf ein einstweiliges Vertriebsverbot für das neue Computerspiel von Rockstar Games zurückgewiesen.

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Ein Richter im US-Bundesstaat Florida hat einen Antrag auf ein einstweiliges Vertriebsverbot für ein neues Computerspiel von Rockstar Games ("GTA") zurückgewiesen. Ein Rechtsanwalt hatte das Gericht aufgerufen, den für den morgigen Dienstag geplanten Verkaufsstart des Titels "Bully" in Florida zu untersagen, weil das Spiel gewalttätig und ein öffentliches Ärgernis sei.

In einem verfassungsrechtlich bemerkenswerten Schritt hatte der Richter den Hersteller des Spiels vergangene Woche aufgefordert, eine Vorabkopie des Spieles zur Verfügung zu stellen, um sich ein Bild von der Software machen zu können. Das hatte zu Bedenken bei Rechtsexperten geführt. Nach der US-Verfassung verstößt ein noch vor Veröffentlichung verhängtes Verbot gegen die Meinungsfreiheit, der Richter hätte nach Meinung einiger Experten die Klage aus diesem Grund direkt abweisen müssen.

Nachdem zwei Mitarbeiter des Rockstar-Publishers Take Two den Richter mit zahlreichen Cheats in einer zweistündigen Tour durch das Spiel geführt hatten, sah der Jurist keinen Anlass für ein Verbot des Spiels. "Bully" sei gewalttätig, aber auch nicht schlimmer als das, was er jeden Tag zur besten Sendezeit im Fernsehen sehe, soll der Richter laut Medienberichten dazu bemerkt haben.

Der klagende Anwalt rügt nun die Vorgehensweise des Gerichts. Während er gegenüber Ars Technica einräumt, vielleicht auch falsch zu liegen, sieht er in diesem Fall sein Recht auf einen fairen Prozess verletzt. Die zwei Angestellten von Take Two hätten dem Richter zwei Stunden lang genau das gezeigt, was sie ihn sehen lassen wollten. Er will nun vor der Berufungsinstanz eine Verfügung gegen "Bully" erwirken. (vbr)